Frisch gewaschene Wäsche in der Wohnung auf-hängen: Das können Vermieter nicht verbieten - zumindest dann nicht, wenn es keinen geeigneten Trockenraum gibt. Allerdings müssen die Mieter dafür sorgen, dass sich durch die feuchte Wäsche kein Schimmel bildet., Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
R + V, Mieter dürfen Wäsche in der Wohnung trocknen
Wiesbaden, 24. Februar 2022
Frisch gewaschene Kleidung auf dem Wäscheständer in der Wohnung: Das unterbinden viele Vermieter per Mietvertrag oder Hausordnung – weil sie Angst vor Schimmelbildung haben. Doch eine solche Klausel ist in der Regel ungültig. Darauf macht das Infocenter der R + V #Versicherung aufmerksam.
Waschen gehört zu den Kernbereichen des Wohnens. »Deshalb ist das Trocknen normaler Wäschemengen in der Wohnung oder auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt«, sagt Michael Rempel, Jurist bei der R + V Versicherung. »Das gilt auch, wenn ein Trockenboden oder eine Waschküche vorhanden sind.« Zudem kann niemand von den Mietern verlangen, dass sie sich einen elektrischen Wäschetrockner zulegen.
Regelmäßig lüften hilft gegen #Schimmel
Allerdings haben die Bewohner auch Pflichten. Sie müssen zum Beispiel ausreichend lüften, damit die Feuchtigkeit, die durch die Wäsche entsteht, abziehen kann. Das soll verhindern, dass sich an Wänden und Decken Schimmel bildet. Entstehen durch das Wäschetrocknen Feuchtigkeitsschäden, haftet unter Umständen der Mieter. »Das wird allerdings immer im Einzelfall entschieden«, so R + V-Experte Rempel.
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