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Umwandlungsanspruch ermöglicht zusätzliche Betreuungsleistungen neben dem EntlastungsbetragZoom Button

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Umwandlungsanspruch ermöglicht zusätzliche Betreuungsleistungen neben dem Entlastungsbetrag

Umwandlungsanspruch ermöglicht zusätzliche Betreuungsleistungen neben dem Entlastungsbetrag

Der Umwandlungsanspruch ist eine gute Möglichkeit, wie Pflegebedürftige oder pflegende Angehörige einen Teil ihrer Pflegesachleistungen in zusätzliche Betreuungsleistungen – wie Alltagsbetreuung oder Haushaltshilfen – umwandeln können. Bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen dürfen umgewandelt werden. Ein großer Vorteil: Mit der Umwandlung kann der monatliche Entlastungsbeitrag, der normalerweise für Betreuungsleistungen verwendet werden kann, aufgestockt beziehungsweise dieser für einen späteren Zeitpunkt angespart werden.

pflege.de Umfrage zum Umwandlungsanspruch: 69 Prozent kennen den Anspruch nicht

Problematisch: Obwohl der Umwandlungsanspruch Personen, die Pflegesachleistungen beziehen, sehr zu Vorteil dienen kann, ist dieser aber kaum jemanden bekannt. Das zeigt eine Umfrage, die pflege.de auf seiner Webseite durchgeführt hat, eindeutig. Über zwei Drittel der Befragten (69 Prozent) hatten noch nie vom Umwandlungsanspruch gehört. Jeder Fünfte (22 Prozent) kannte den Anspruch, hatte ihn selbst aber noch nicht genutzt. Nur knapp 6 Prozent hatten dem Umwandlungsanspruch bereits genutzt.

Dieses Unwissen ist vor allem erstaunlich, weil alle Befragten berechtigt wären, den Umwandlungsanspruch zu nutzen. 68 Prozent der Befragten beziehen Pflegegeld und rund 8 Prozent Pflegesachleistungen. 23 Prozent erhalten Kombinationsleistungen aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen.

Nur 8 Prozent wissen, dass kein Antrag mehr nötig ist

Um Sachleistungen in Betreuungsleistungen umzuwandeln, bedarf es keiner vorherigen Antragsstellung mehr. Die Kostenübernahme durch die Pflegekasse erfolgt nach dem Kostenerstattungsprinzip. Auch dies wissen laut Umfrage aber die Mehrzahl der Befragten nicht: Über 91 Prozent war nicht bewusst, dass eine Umwandlung ohne Antrag möglich ist. Nur rund 8 Prozent wussten von der Umwandlung per Kostenerstattungsprinzip.

Über die pflege.de-Umfrage

Die Umfrage wurde als anonyme Befragung auf der Webseite von pflege.de durchgeführt. Insgesamt haben 107 Personen an der Umfrage teilgenommen. 

Veranstaltungshinweis

#Online Veranstaltung mit Anwalt Markus Karpinski, 15. März 2022, 19 bis 20 Uhr, »Was passiert, wenn Eltern das Geld für die Pflege ausgeht?«

Wer kommt für die Pflegekosten auf, wenn die eigene Rente nicht reicht? Müssen Kinder finanziell für die Pflege ihrer Eltern aufkommen? Wie kann man in seiner Wohnung bleiben, wenn man diese schon an die eigenen Kinder übertragen hat? – Diese und vielen anderen Fragen zu Elternunterhalt, Schenkungsrückforderungen und Nießbrauchrecht beantwortet Rechtsanwalt Markus Karpinski aus Lüdinghausen. Herr Karpinski ist Fachanwalt für Sozialrecht und Medizinrecht mit langjähriger Erfahrung in rechtlichen Fragen rund um die Pflege. Hinweis: Diese Veranstaltung bietet keine individuelle Rechtsberatung.

Über pflege.de

pflege.de ist in Bezug auf die Besucher das führende Portal rund um die Pflege zuhause. Um den Pflegealltag zu erleichtern, stellt pflege.de umfangreiche Informationen, Checklisten und aktuelle Nachrichten aus der Entwicklung der Pflegewelt zur Verfügung. Darüber hinaus ist pflege.de ein Service Partner, der mit ausgewählten professionellen Angeboten den Pflegealltag erleichtert.

www.pflege.de

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