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R + V, bei gebrauchten Kinderfahrrädern auf Sicherheit achten

R + V, bei gebrauchten Kinderfahrrädern auf Sicherheit achten

Wiesbaden, 21. März 2022

Solange Kinder wachsen, brauchen sie in regelmäßigen Abständen ein neues Fahrrad – passend zu ihrer Größe. Beim Kauf von Second Hand Modellen sollten Eltern nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Sicherheit achten, rät das Infocenter der R + V Versicherung.

Gebrauchte Bikes aus dem Internet oder vom Flohmarkt sind oft um ein Vielfaches günstiger als neue. Bevor sie beim vermeintlichen Schnäppchen zuschlagen, sollten Eltern jedoch prüfen, ob das Fahrrad alle technischen Anforderungen erfüllt. Sonst kann es teuer werden – besonders, wenn Eltern kleine Mängel nicht selbst beheben können oder wollen.

»Beulen oder Rost deuten auf eine nachlässige Behandlung des Vorbesitzers hin«, sagt Roland Richter, Schaden-Experte bei der R + V Versicherung. Vor dem Kauf rät er zu einer Probefahrt. Hier zeigt sich, ob die Räder in einer Linie laufen, die Schutzbleche schleifen oder ob Bremsen, Gangschaltung und Beleuchtung funktionieren. »Bei den Reifen empfiehlt sich ein kritischer Blick darauf, wie abgefahren sie sind oder ob es poröse Stellen gibt.«

Vor der ersten Fahrt checken

Bevor der Nachwuchs losfährt, sollten Eltern das Fahrrad gut vorbereiten und bei Bedarf die Kette ölen, Schrauben nachziehen und den Sattel auf die richtige Höhe bringen. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann ein gebrauchtes Fahrrad im Fachbetrieb überholen lassen. »Doch das lohnt sich finanziell meist nur, wenn das Fahrrad sehr günstig war oder in der Familie weitergegeben wurde. Zudem haben viele Fahrradläden derzeit lange Wartezeiten«, erklärt R + V-Experte Richter.

Vorschriften für ein verkehrstaugliches Fahrrad

Fahrräder gibt es für Kinder ab etwa drei Jahren. Die so genannten Spielfahrräder für Fahranfänger kommen ohne Licht, Reflektoren oder Schutzbleche aus. Denn die Jüngsten dürfen nur auf Gehwegen, baulich von der Fahrbahn getrennten Radwegen und privaten Flächen fahren.

Erst ab dem vollendeten achten Lebensjahr dürfen Kinder am Straßenverkehr teilnehmen. »Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss ein Fahrrad verkehrstauglich ausgestattet sein. Das schreibt die Straßenverkehrs #Zulassungs Ordnung vor«, erläutert Roland Richter. Dazu gehören 2 voneinander unabhängige Bremsen, vorn 1 weißes Licht und 1 weißer Reflektor, hinten 1 rotes Rücklicht und ein roter Reflektor sowie Reflektorstreifen an den Reifen oder jeweils 2 gelbe Speichenreflektoren pro Rad. Außerdem sind für die Teilnahme am Straßenverkehr zweirutschfeste und festverschraubte Pedale mit je 2 Reflektoren sowie 1 gut hörbare Klingel vorgeschrieben.

Eltern, die sich von der Fahrrad-Technik überfordert fühlen, sollten sich nach einem Händler mit einer Second-Hand-Abteilung umschauen. Diese müssen auch für gebrauchte Räder eine Gewährleistung bieten. Auch in vielen Fahrradwerkstätten gibt es #Bikes aus 2. Hand. Der Vorteil: Hier überprüfen und reparieren Fachleute die #Räder, bevor sie verkauft werden.

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