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Teure Gastarife, VZBV sucht Betroffene für Klage gegen GASAG AG
Die #GASAG AG, örtlicher Grundversorger für #Gas in Berlin, bittet Neukunden seit vergangenem Dezember kräftig zur Kasse. In der Grund und Ersatzversorgung zahlen sie gegenüber Bestandskunden mehr als das Doppelte. Das geht aus Beschwerden von GASAG Kunden aus dem Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen und des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) hervor. Seit wann ein Haushalt beliefert wurde, entschied darüber, ob dieser 6,68 Cent oder 18,25 Cent je #Kilowattstunde zu zahlen hatte. Ein Unterschied, der sich schnell auf hunderte von Euro summiert und für Verbraucher existenzbedrohend sein kann. Um als Berliner betroffen zu sein, genügt es zum Beispiel, dass der alte Gasanbieter nicht mehr liefert oder man sich neu in einer Wohnung anmeldet. Der VZBV hält die ungleiche Behandlung von Alt- und Neukund:innen für unzulässig und sucht Betroffene zur Prüfung einer Musterfeststellungsklage.
»Die GASAG AG bürdet die erhöhten Beschaffungskosten auf dem Energiemarkt in erster Linie den Neukundinnen und Neukunden auf und schafft damit ein aus unserer Sicht unzulässiges Zweiklassensystem«, sagt Henning Fischer, Rechtsreferent beim VZBV. »Verbraucher stehen mit dem Problem aber nicht allein da. Wir prüfen rechtliche Schritte in Form einer Musterfeststellungsklage. Doch für die Klage sind wir auf Fallschilderungen Betroffener angewiesen«, so Fischer.
Ist der VZBV mit der Klage erfolgreich, können sich Verbraucher die Preisdifferenz von der GASAG erstatten lassen. Das Unternehmen hat die Aufspaltung der Preise zum 1. Mai 2022 zwar wieder aufgegeben. Für die Monate seit Dezember können aber bereits Beträge von mehreren hundert Euro angefallen sein.