Mit der Broschüre »Der Minijob. Da ist mehr für Sie drin!«, will die Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh Minijobber informieren und sie darin bestärken, ihre gesetzlichen Ansprüche einzufordern. Foto: Kreis Gütersloh, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
#Kreis #Gütersloh, neu aufgelegte Infobroschüre, »Der #Minijob – da ist mehr für Sie drin!«
Aktualisiert und neu aufgelegt: Mit der Broschüre »Der Minijob. Da ist mehr für Sie drin!«, will die Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh Minijobber informieren und sie darin bestärken, ihre gesetzlichen Ansprüche einzufordern. »Wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben geringfügig Beschäftigte zum Beispiel Anspruch auf Urlaub, Krankheitstage oder Kündigungsschutz«, erklärt Yvonne Hantke, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Gütersloh. Auf rund 50 Seiten informiert die Broschüre außerdem über Mindestlohn, Mutterschutz, Lohnfortzahlung, Feiertagsregelungen oder Überstundenregelungen und gibt Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen. Außerdem enthält die Broschüre viele Adressen, bei denen Minijobbende vor Ort Beratung und nähere Informationen erhalten können.
Hantke erläutert: »Es gibt viele Rechte, aber auch deutliche Nachteile: Minijobber haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld. Viele geringfügig Beschäftigte standen während der #Corona Pandemie ohne Job und ohne Einkommen da.« Wenn der Minijob über längere Zeit die einzige Einkommensquelle ist, sei das Hauptproblem das Risiko der Altersarmut: Für 10 Jahre Arbeit im Minijob bei 450 Euro gebe es weniger als 45 Euro Rente monatlich. »Viele Minijobber wissen nicht, dass auch sie durch die Inanspruchnahme der Riesterförderung oder Entgeltumwandlung ihre finanzielle Situation bei Renteneintritt deutlich verbessern können. Wichtig ist, dass Betroffene auch langfristig ihre eigenständige, finanzielle Absicherung im Blick behalten«, rät Hantke.
Die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh sehen die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro grundsätzlich positiv, sind jedoch gegen die geplante Ausweitung der Geringfügigkeitsgrenze im Minijob. »Sie festigt die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern und die geschlechtsspezifische, ungleiche Verteilung der Erwerbsarbeit und Sorgearbeit«, erklärt die Gleichstellungsbeauftragte Andrea Buhl aus Rietberg. Sie ergänzt: »Das bringt für Frauen große finanzielle Nachteile mit sich. Wir setzen uns gemeinsam mit verschiedenen Gewerkschaften und dem Deutschen Frauenrat für eine Reform ein, durch die der ›Minijob‹ durch eine existenzsichernde, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung abgelöst wird.«
Im Kreis Gütersloh gingen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (Stand März 2022) 39.944 Menschen einer geringfügigen Beschäftigung nach, davon 57,7 Prozent Frauen und 42,3 Prozent Männer. Allerdings lag der Frauenanteil bei den Minijobbern, die ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, bei 64,8 Prozent. »So zeigen auch die Zahlen für den Kreis Gütersloh, dass eine ausschließliche Beschäftigung im Minijob vorrangig ein Frauenthema ist, das nicht ohne Risiken ist. Wir wissen, dass noch immer viele Frauen auf diese Jobvariante zurückgreifen, um wenigstens einen Teil zum Familieneinkommen beitragen zu können. Wir wünschen uns, dass möglichst wenig Berufsrückkehrerinnen in einem Minijob ›kleben bleiben‹ und nach kurzer Zeit erste Schritte in eine existenzsichernde Beschäftigung mit guten Perspektiven unternehmen können. Wir Gleichstellungsbeauftragte im Kreis Gütersloh empfehlen diesen Frauen, nicht auf ihre berechtigten Ansprüche im Minijob zu verzichten und beraten Sie hierzu gern«, fasst Marina Schomburg, Gleichstellungsbeauftragte aus Harsewinkel, zusammen.