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Gütersloh, 18 Verbote im Supermarkt, Stiftung Warentest
Alle kaufen im Supermarkt ein, um sich mit Lebensmitteln einzudecken. Manche täglich, manche wöchentlich zum großen Wocheneinkauf. Aber nur wenige machen sich über die Regeln Gedanken, die im Supermarkt herrschen. Was ist eigentlich erlaubt und was nicht?
Einkaufswagen mitnehmen
Gerade in Großstädten nehmen manche den Einkaufswagen mit. Selbst wenn der Einkaufswagen wieder zurückgebracht wird, ist das verboten. Da viele Eltern oder Kinder die kleinen Kinder Einkaufswagen mitnehmen, hat man sie mit einer Fahne ausgestattet. So passt der Wagen nicht in den Kofferraum.
Umtausch
Anders als in Modegeschäften ist ein Umtausch nur möglich, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten oder Mängel ersichtlich sind.
Pfandbon erst nach Wochen abgeben
An der Kasse muss es oft schnellgehen und unter Umständen vergisst man einen Pfandbon. In der Regel werden sie auch nach Wochen noch angenommen. Aber die Bons müssen in derselben Filiale eingetauscht werden, in der sie ausgestellt wurden. Rein rechtlich verjähren sie nach 3 Jahren.