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Hauptzollamt Osnabrück, 11 Monate Haftstrafe für Firmeninhaber und Filialleiter aus dem Raum Lingen, Zoll deckt hinterzogene Beiträge von mehr als 23.000 Euro auf
Osnabrück (ots)
Das #Amtsgericht #Lingen verurteilte einen #Firmeninhaber und einen #Filialleiter eines Nagelstudios aus dem Raum Lingen wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von jeweils 11 Monaten. Die #Freiheitsstrafen wurden zur #Bewährung ausgesetzt.
Wie die #Zöllner der #Finanzkontrolle #Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück bei mehreren Kontrollen feststellten, beschäftigten die Verurteilten in den Jahren 2018 und 2019 4 vietnamesische #Arbeitnehmer, die nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Gebiet der #Bundesrepublik #Deutschland verfügten. Auch eine ordnungsgemäße Anmeldung zur Sozialversicherung für die Arbeitnehmer nahmen die Beschuldigten nicht vor und kamen so ihrer Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten nicht nach. Durch dieses Verhalten sparten sich die Angeklagten Sozialabgaben in Höhe von mehr als 23.000 Euro.
»Mit dieser Vorgehensweise haben die Beschuldigten nicht nur versucht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern innerhalb ihrer Branche«, so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.
Die #Urteile des Amtsgerichts Lingen sind noch nicht rechtskräftig.