Ramona Pop. Foto: Christine Blohmann, Die Hoffotografen GmbH, VZBV, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband, Gasumlage nicht ohne Hilfspaket auf den Weg bringen
Heute wurde die Höhe der Gasumlage bekannt gegeben, die am 1. Oktober 2022 eingeführt werden soll. Dazu Ramona Pop, Vorständin des #Verbraucherzentrale #Bundesverbands (VZBV):
»Mit der Bekanntgabe der Höhe der Gasumlage auf 2,419 Cent pro Kilowattstunde Gas steht jetzt fest, welche zusätzlichen Kosten auf viele Verbraucher zukommen. Für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden liegt die Mehrbelastung bei 483,80 Euro jährlich (ohne Mehrwertsteuer).
Die Höhe der Umlage ist bekannt, weitere entscheidende Fragen bleiben jedoch offen. Bis heute ist nicht geklärt, mit welchen Fristen die Energieversorgungsunternehmen die Umlage an ihre Kund:innen weitergeben. Auch muss klar sein, dass der Staat nicht mit der Mehrwertsteuer an der Umlage mitverdient. Zu klären ist außerdem, welche Endverbrauchergruppen die Umlage tragen müssen.
Die Umlage ist ein Schnellschuss, zu viele Fragen sind noch offen. Für Verbraucher ist die Umlage eine erhebliche finanzielle Belastung, die nicht alle schultern können. Die Bundesregierung muss die Einführung der Umlage verschieben, um die offenen Fragen zu klären und das dringend benötigte Hilfspaket zu beschließen. Die Gasumlage kann nicht ohne ein Entlastungspaket eingeführt werden. Solange die Koalition über weitere Entlastungsmaßnahmen streitet, soll die Umlage steuerfinanziert werden.«
Hintergrund
Die Forderungen des VZBV zur Energiepreiskrise, mehr …