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Regelungen zum Zugewinnausgleich bei Trennung und Scheidung, was geschieht mit dem Vermögen oder den Schulden? Kostenfreie Veranstaltung am 22. September 2022, 19.30 Uhr
Endet der Bund fürs Leben vorzeitig, ergibt sich die Frage, wie die in der Ehezeit erworbenen Vermögenswerte (zum Beispiel das #Haus, weiteres #Vermögen, #Versicherungen) und Schulden aufgeteilt werden. Hat einer der Ehepartner in der Ehezeit ein höheres #Vermögen als der andere erwirtschaftet, dann ist die Differenz auszugleichen, wenn es gefordert wird. Auch Vermögen oder Schulden vor der Ehe sowie Schenkungen, Erbschaften usw. während der Ehe sind zu berücksichtigen.
Der #Gesetzgeber bezeichnet das als #Zugewinnausgleich. Da es hierbei um die finanzielle Zukunft der Beteiligten geht spielt die Aufteilung der Werte eine große Rolle. Was in der Theorie einfach und verständlich erscheint kann in der Praxis sehr viel Konfliktstoff hervorrufen und teuer werden. Wenn Sicherheit besteht, dass die Trennung endgültig ist, sollten daher rechtzeitig sinnvolle und faire Lösungen angestrebt werden, um einen Rosenkrieg und unnötige #Kosten zu vermeiden. Von Bedeutung sind bei der Werteaufteilung insbesondere: Wie wird der #Zugewinn berechnet? Kann eine Regelung schon vor der Scheidung erfolgen? Ist ein (gegenseitiger) Verzicht auf Ausgleich möglich? Antworten auf diese und auf Ihre Fragen, praktische Tipps sowie rechtliche Hinweise gibt ein Fachanwalt für Familienrecht bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung in Aachen, Joseph von Görres Straße 19 bei der #AWO Nord, am 22. September 2022, um 19.30 Uhr.
Der Eintritt ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Infos bei Eleonore Dobiosz, Telefon +4917630665050, E-Mail aachen@isuv.de und #online.
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) ist eine Selbsthilfeorganisation seiner Mitglieder und steht allen im Bereich Familienrecht und Unterhaltsrecht Hilfesuchenden offen. Wir fördern und erteilen ohne Gewinnabsicht Informationen zum #Familienrecht.