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Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA), für Gewerbeimmobilien nicht vorschnell pauschale Obergrenze für subventionierten Grundverbrauch festlegenZoom Button

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Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA), für Gewerbeimmobilien nicht vorschnell pauschale Obergrenze für subventionierten Grundverbrauch festlegen

Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA), für Gewerbeimmobilien nicht vorschnell pauschale Obergrenze für subventionierten Grundverbrauch festlegen

Berlin, 16. Oktober 2022

Der Spitzenverband der deutschen #Immobilien #Wirtschaft #ZIA warnt davor, bei der Entscheidung über die Einführung einer Obergrenze für subventionierten Grundverbrauch an #Gas auch für Gewerbeimmobilien pauschal ein solches Limit festzulegen. Nichtwohngebäude funktionieren anders, und sie sind extrem heterogen – wenn man etwa an Gewerbe, Bäckereien oder Wäschereien denkt. Die Empfehlungen im Zwischenbericht der Expertenkommission Gas und Erdwärme sind aus ZIA Sicht in dieser Frage noch zu konkretisieren.

Gewerbeimmobilien nicht versehentlich als Kollateralschaden treffen

»Die Debatte um eine Obergrenze für #Luxusimmobilien darf nicht auf #Gewerbeimmobilien überschwappen oder diese versehentlich als Kollateralschaden treffen«, warnt ZIA Geschäftsführer Joachim Lohse. Es brauche ein sauberes Erkennungsverfahren für Gewerbeimmobilieneigentümer, die sich im sogenannten Standardlastprofil (SLP) Kundenbereich befinden und damit potenziell einer Obergrenze ihres subventionierten Grundkontingents unterliegen.

Gewerbekunden, deren Jahresgasverbrauch im Bereich bis 1,5 Millionen Kilowattstunden liegt, haben in der Regel einen SLP Zähler. Die so eingestuften Immobilieneigentümer könnten durch nicht limitierbaren oder stark variierenden #Verbrauch der #Mieter unter Druck geraten. Aufgrund der Heterogenität des Sektors drohten solche Gewerbeimmobilien unter Umständen nicht als solche erkannt zu werden, argumentiert der ZIA. »Deshalb brauchen wir ein unbürokratisches und pragmatisches Verfahren für einen schnellen Korrekturmechanismus im Falle einer Fehleinstufung«, drängt Lohse mit Blick auf die Entscheidung der Bundesregierung zum weiteren Vorgehen. Sonst könnten zusätzliche Liquiditätsrisiken für Mieter und damit auch für Immobilieneigentümer entstehen, die durch die #Coronakrise ohnehin oft erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten haben. Die gesellschaftlichen Auswirkungen, die Insolvenzen von inhabergeführten Einzelhändlern, Bäckern oder anderen Handwerkern auf die Innenstädte, die wirtschaftliche Lage und Gewerbesteuereinnahmen haben können, wären verheerend.

Der ZIA

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) ist der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. Er spricht durch seine Mitglieder, darunter 30 Verbände, für rund 37.000 Unternehmen der Branche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der ZIA gibt der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung, die ihrer Bedeutung für die #Volkswirtschaft entspricht. Als #Unternehmerverband und Verbändeverband verleiht er der gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf nationaler und europäischer Ebene – und im Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Präsident des Verbandes ist Dr. Andreas Mattner.

Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA)

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