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Foto: Karolina Grabowska, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Bundestag lehnt Intervention gegen private Investoren im Gesundheitswesen ab

Bundestag lehnt Intervention gegen private Investoren im Gesundheitswesen ab

Konstanz, 26. Oktober 2022

  • Petition zu Monopolbildung durch Medizinische Versorgungszentren zurückgewiesen

Der #Deutsche #Bundestag hat eine 2. #Petition der Selbsthilfeinitiative zu Muskelerkrankungen und Nervenerkrankungen abgewiesen, die sich mit Blick auf die privatwirtschaftliche Einflussnahme und Monopolbildung bei Medizinischen #Versorgungszentren (MVZ) für ein politisches Eingreifen ausgesprochen hat. Wie der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Dennis Riehle, in einer aktuellen Stellungnahme bekanntgab, konnte das Parlament wiederum keine Notwendigkeit zum Tätigwerden erkennen und schloss das Petitionsverfahren ohne weitere Begründung ab. In den Petitionen der Selbsthilfeinitiative hieß es auszugsweise: »Durch die Gesundheitsreform im Jahr 2003 sollte Vertragsärzten die Möglichkeit gegeben werden, sich nicht nur in Einzelpraxen oder Gemeinschaftspraxen niederzulassen, sondern ihre ambulante Tätigkeit auch in sogenannten Medizinischen Versorgungszentren‹ (MVZ) anbieten zu können. So wurden viele dieser Einrichtungen in enger Anbindung an Krankenhäuser geschaffen, was nicht zuletzt eine Kosteneinsparung mit sich bringen sollte. So erhoffte man sich, die Beiträge zur gesetzlichen #Krankenversicherung und die Lohnebenkosten zu senken«, führt der Konstanzer Gruppenleiter Riehle aus.

Und weiter formulierte er in einer der Eingaben: »Obwohl die Zulassung dieser MVZ durch verschiedene Gesetzesänderungen immer wieder verändert wurde, berichten aktuell mehrere Medien über eine wachsende Zahl an Investoren, die sich mittlerweile in jedes sechste Versorgungszentrum eingekauft haben sollen und mit großem Argwohn der Ärzteschaft betrachtet werden. Denn die Sorge um eine Privatisierung des Gesundheitswesens macht sich breit – das nach gängigem Verständnis des Grundgesetzes jedoch eine staatliche Aufgabe bleiben muss. Insbesondere der Verdacht auf eine Beeinflussung der medizinischen Beratung von Patienten muss hellhörig machen: Sobald sie zu unnötigen Eingriffen und Maßnahmen gedrängt werden, die medizinisch nicht zwingend erscheinen, ist es Aufgabe der Legislative, solche Entgleisungen in unserem Gesundheitswesen zu unterbinden«. Riehle zeigt sich enttäuscht darüber, dass der Petitionsausschuss nicht einmal Anlass sah, seine Ablehnung der Beschwerde mit stichhaltigen Argumenten zu untermauern: »Hier zeigt sich sehr deutlich, dass Hinweise aus der Bürgerschaft ignoriert werden und offenbar keinerlei Interesse daran besteht, offenkundige Fehlentwicklungen durch politische Korrektur zu verändern«. In der Petition heißt es weiter: »Ärzten und Therapeuten darf es in ihrer Arbeit nicht vorrangig um Gewinnmaximierung und Profit gehen. Immerhin hat Wirtschaftlichkeit in der Versorgung der Patienten nur in engen Grenzen Platz, solange sie darauf achtet, Kosten in vertretbarem und verhältnismäßigem Rahmen zu halten«.

Und weiter: »Dabei darf es nicht Ziel der medizinischen Tätigkeit sein, die eigenen Einnahmen und den Umsatz durch unnütze, aber rentable Untersuchungen zu steigern. Entfernt sich ein MVZ von seiner Aufgabe, ressourcenschonend zu arbeiten und Ausgaben zu begrenzen, muss seine Zulässigkeit hinterfragt werden. Gemäß unserer Verfassung steht das soziale und solidarische Handeln in der medizinischen Versorgung der Patienten an oberster Stelle. Sobald sich ökonomisierende Bestrebungen nach vorne drängen, bedarf es des Widerstandes der Politik, denn selbst die Kammern warnen mittlerweile vor Szenarien, die das große Vertrauen in MVZ erschüttern könnten. Die Ökonomisierung des medizinischen Versorgungswesens nimmt in den vergangenen Jahren dramatische Ausmaße an und führt zu einer Minimalisierung der ambulanten Betreuung, die mit dem Gedanken der Daseinsvorsorge aus dem Grundgesetz kaum mehr in Einklang zu bringen ist. Auch die Feststellung des Kartellamtes, aufgrund der geringfügigen Summen, die beim einzelnen Verkauf solcher Praxen an Großkonzerne im Spiel sind, nicht einzugreifen, bedeutet letztlich einen Offenbarungseid neoliberaler Politik«. Als Beispiel für die Missstände führte Riehle aus: »So ist gerade in der ophthalmologischen Versorgungslandschaft offenbar in manchen Städten bereits der Umstand eingetreten, wonach mehr als die Hälfte der Augenarztpraxen vom selben Investor besessen wird und damit jeglicher Wettbewerb und eine dem Patienten gesetzlich zustehende Wahlfreiheit kaum noch möglich ist«, schreibt Riehle.

»Zudem hat die Tatsache wohl schon zur Entwicklung geführt, dass Erkrankte immer häufiger in die zuständigen Universitätskliniken geschickt werden, weil die Arztpraxen derart auf Profit ausgerichtet sind, dass ihre eigene Qualität und Leistungsspektrum leiden. Der Deutsche Bundestag wird auf diesem Hintergrund entsprechend gebeten, die Situation bei uns erneut zu überprüfen und das Gesundheitsministerium mit einer Begutachtung der Entwicklung hiesiger MVZ zu beauftragten. Ziel soll es dabei sein, auffällige Trends der Kapitalisierung von Medizinischen Versorgungszentren im Land zu erkennen – und bei bedenklichen Ergebnissen dieser Bestandsaufnahme einen gesetzgeberischen Input im Bundestag anzustoßen, der fehlgeleiteten Tendenzen in unserem Versorgungswesen Einhalt gebietet. Von besonderem Interesse soll sein, wie sich die Zahl der zugelassenen MVZ in Deutschland über die vergangenen Jahre verändert hat und wer sie betreibt. Die zahlreichen Vorteile, die Medizinische Versorgungszentren mitbringen – weniger Bürokratie, leichtere Einkäufe, kurze Wege und kürzere #Wartezeiten – dürfen nicht in Misskredit gezogen werden, wenn privatwirtschaftliche Träger die Kontrolle über das medizinische Geschehen zu übernehmen versuchen. Insofern begrüße ich die Anstrengungen der Bundesregierung, mehr Klarheit hinter den Vorwurf eines Führungsanspruchs von Großinvestoren in den MVZ zu bringen und gesetzliche Lücken alsbald zu schließen«, so der Selbsthilfegruppenleiter, der beim Gesetzgeber abschließend Desinteresse vermutet.

Auch der Landtag von Baden Württemberg hatte zum selben Petitionslaut weitgehend ähnlich entschieden.

Dennis Riehle

  • Psychologischer Berater, Sozialberater, Familienberater, Integrationsberater und Ernährungsberater, Grundlagenmedizin (zertifiziert), Digitale Prävention und Gesundheitsförderung (zertifiziert), Öffentliches Recht, Bürgerliches Recht, Pflegerecht, Personalrecht und Sozialrecht (zertifiziert)

  • Selbsthilfeinitiative Muskelerkrankungen, Nervenerkrankungen, Weichteilerkrankungen, Fibromyalgie und Extrapyramidale Syndrome

  • www.selbsthilfe-riehle.de und www.parkinson-in-jedem-alter.de 
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