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AOK Bundesverband, Reimann: Krankenhaus Reformvorschläge nicht zerreden
Berlin, 17. Januar 2023
Zur Kritik verschiedener Krankenhaus-Vertreter an den Reformvorschlägen der Expertenkommission der Bundesregierung sagt Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des #AOK Bundesverbands:
»Die #Reformvorschläge dürfen jetzt nicht zerredet werden. Sie bieten eine sehr gute Basis, um die dringend notwendige Modernisierung unserer verkrusteten Krankenhausstrukturen endlich voranzubringen. Nur so können dauerhaft sowohl eine medizinisch-pflegerisch hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten als auch zukunftsfähige und attraktive Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte und medizinisches Personal gewährleistet werden.
Die Reform führt zu einer qualitätsorientierten Konzentration von Leistungen an den dafür personell und technisch am besten ausgestatteten Krankenhäusern. Dieser Schritt wird von allen Experten befürwortet und als notwendig beschrieben. Allerdings muss eine solche Umstellung gut ausgestaltet und moderiert werden. So sollte darauf geachtet werden, dass die Versorgungsstufen nicht überbetont werden. Zu Beginn müssen Leistungsbereiche und -gruppen bundeseinheitlich definiert und dann mit Versorgungsaufträgen verbunden werden. Versorgungslevel sollten erst am Ende des Prozesses stehen und an den Umfang der Vorhaltung geknüpft werden.
Vor diesem Hintergrund hilft es nicht weiter, jetzt Scheindebatten über ein angeblich drohendes Kliniksterben zu führen. Der befürchtete kalte Strukturwandel ist in den Vorschlägen der Regierungskommission nirgendwo angelegt. Ebenso abwegig sind Überlegungen zu notwendigen Upgrades in höhere Versorgungsstufen, um sich eine möglichst hohe Vorhaltekostenfinanzierung zu sichern. Denn die Versorgungsaufträge mit leistungsgruppenbezogenen Vorhaltefinanzierung orientieren sich künftig an der zu versorgenden Bevölkerung und lassen sich nicht mehr beliebig ausweiten. Hier laufen die Szenarien einzelner, stark ökonomisch motivierter Akteure ins Leere, sofern die Politik die vorliegenden Empfehlungen der Regierungskommission stringent umsetzt.
Durch die geplante Absenkung der Fallpauschalen zugunsten einer fallunabhängigen Vergütungskomponente wird der ökonomische Fehlanreiz zur Überschreitung bedarfsgerechter Behandlungszahlen und zur medizinisch fragwürdigen Mengenausweitung reduziert. Das oft kritisierte Hamsterrad, in dem die Mitarbeitenden in den Kliniken stecken, kann so gestoppt werden.
Unabhängig davon besteht allerdings seit Jahrzehnten ein Investitionsstau in den Kliniken. Während die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser in den Jahren 2011 bis 2021 von rund 60 auf zuletzt 87 Milliarden Euro gestiegen sind und in den Pandemiejahren 2020 sowie 2021 noch pauschale staatliche Liquiditätshilfen von rund 15 Milliarden Euro ausgezahlt wurden, stagnieren die Investitionen der Länder seit vielen Jahren und bleiben hinter den notwendigen Bedarfen für eine moderne Krankenhausstruktur zurück. Hier müssen sich die Bundesländer ihrer Verpflichtung stellen. Aber auch der Bund muss prüfen, wie er den notwendigen #Umbau finanziell unterstützen kann.«