#Sport ist wichtig für die emotionale und mentale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Aber der Sport kann auch ein Ort sein, an dem einige Kinder und Jugendliche in der Vergangenheit nicht gut geschützt wurden. Manche Vereine setzen sich bereits seit längerer Zeit mit dem Thema »Grenzen achten im Sports auseinander und haben Schutzkonzepte mit klaren Regelungen zum Kinderschutz im Sport entwickelt. Andere haben das bislang noch nicht getan. Nach vielen aufgedeckten Missbrauchsfällen, unter anderem in kirchlichen und pädagogischen Einrichtungen, rückten sexualisierte Gewalt und sexueller Kindesmissbrauch auch im Kontext des Sports in den öffentlichen Fokus. Durch den Aufruf der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs im Mai 2019 wurde eine breite Öffentlichkeit erreicht.
Der neue Folder »Grenzen achten im Sport« vom Gütersloher Arbeitskreis gegen Sexualisierte Gewalt soll besonders Eltern über das Thema Kinderschutz im Sportverein informieren. »Wir konnten dabei auf die Vorarbeiten des Haller Arbeitskreises Rückenwind zurückgreifen, dessen Aktive mit Unterstützung vom Landessportbund NRW und vom Kreissportbund Gütersloh das Gerüst erstellt haben«, erläutert die Gütersloher Gleichstellungsbeauftragte Inge Trame. In Anlehnung an den Elternkompass des Landessportbunds NRW ist in dem Flyer auch eine kurze Checkliste für Eltern enthalten, die damit direkt beim Verein ihres Kindes überprüfen können, welche Maßnahmen und Initiativen bereits im Hinblick auf den Kinderschutz getroffen wurden. »Eltern sollen bei der Wahl des richtigen Vereins gut informiert sein und sich mit dem Thema #Kinderschutz im Sport auseinandersetzen«, rät Anne Nacke von »Wendepunkt«, Anlaufstelle und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. »Für die Sportvereine stellt es ein Qualitätsmerkmal dar, sich mit Kinderschutz und sexualisierter Gewalt auseinanderzusetzen.«
Der Flyer liegt in öffentlichen Einrichtungen aus und ist bei Hilfestellen und Anlaufstellen in Gütersloh sowie als Download unter www.gleichstellungsstelle.guetersloh.de erhältlich. Weitere Informationen gibt die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Gütersloh, Inge Trame, Telefon +495241822080, E Mail gleichstellungsstelle@guetersloh.de.
Weitere Fakten auf einen Blick
Laut Fallzahlen der polizeilichen Kriminalstatistik wurden im Jahr 2021 für den Kreis Gütersloh 41 Straftaten von sexuellem Missbrauch an Kindern und sechs Straftaten von sexuellem Missbrauch von Jugendlichen bekannt. Nicht alle Straftaten werden zur Anzeige gebracht - die Dunkelziffer ist hoch.