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Telekom unterliegt vor Gericht: 1 & 1 baut Europas modernstes 5 G NetzZoom Button

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Telekom unterliegt vor Gericht: 1 & 1 baut Europas modernstes 5 G Netz

Telekom unterliegt vor Gericht: 1 & 1 baut Europas modernstes 5 G Netz

Montabaur, 10. März 2023

Das #Landgericht #Koblenz hat am 10. März 2023 in einem #Verfahren, das die Deutsche #Telekom gegen 1 & 1 angestrengt hat, in zentralen Punkten zu Gunsten von 1 & 1 entschieden und die Anträge der Deutschen Telekom insofern abgewiesen.

Unmittelbar nach Inbetriebnahme des 1 & 1 Mobilfunknetzes auf Basis der innovativen Open-RAN-Technologie hat die Deutsche Telekom ein gerichtliches Verfahren gegen 1 & 1 angestrengt, dessen Urteil heute verkündet wurde. Demnach muss 1 & 1 zwar Details zur Netzabdeckung in der werblichen Darstellung geringfügig klarstellen (zum Beispiel durch Verweise in Fußnoten). Jedoch ist die Deutsche Telekom mit dem Versuch gescheitert, die Vermarktung des ersten auf dem 1 & 1 Netz realisierten 5 G Produktes verbieten zu lassen. Auch folgte das Gericht nicht dem Telekom-Antrag, 1 & 1 den Bau des modernsten 5 G #Netzes Europas abzusprechen. Dem ausführlichen und gut belegten Vortrag von 1 & 1, dass das Unternehmen auf Basis der neuartigen #Open #RAN Technologie Europas modernstes Mobilfunknetz errichtet, hatte die Telekom keine Argumente entgegenzusetzen, die das Gericht überzeugen konnten.

»Im Dezember 2022 haben wir erfolgreich das erste Open RAN Europas in Betrieb genommen. Eine technologische Meisterleistung, die zeigt, wie innovativ cloudbasierte Mobilfunknetze heutzutage sein können«, so Ralph Dommermuth, CEO der 1 & 1 AG. Die neuartige Open RAN Technologie ermöglicht durch offene, standardisierte Schnittstellen die beliebige Kombination von Komponenten verschiedener Hersteller. 1 & 1 verzichtet als einziger #Mobilfunk #Netzbetreiber in Deutschland auf Technologie von Huawei und greift auch ansonsten nicht auf chinesische Ausrüster zurück.

Der Versuch der Deutschen Telekom, den Markteinstieg von 1 & 1 gerichtlich verbieten zu lassen, reiht sich in vielzählige Bestrebungen der etablierten Mobilfunknetzbetreiber ein, den Start eines wettbewerbsfähigen vierten Mobilfunknetzes zu behindern und ihr #Oligopol zu schützen. 1 & 1 bleibt fest entschlossen, ein viertes, besonders innovatives Mobilfunknetz in Deutschland zu errichten. 

Zum Hintergrund

Deutschland ist das einzige große EU Land mit nur 3 Mobilfunknetzen. Um diesen Status zu erhalten, versuchten Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica bereits vor der 5 G #Frequenzvergabe 2019, die unter anderem den Weg für einen wettbewerbsfähigen 4. Mobilfunknetzbetreiber ebnen sollte, mit gerichtlichen Eilanträgen die Durchführung der Auktion juristisch zu verhindern.

Die Bundesnetzagentur hatte im Rahmen der Frequenzvergabe ein Verhandlungsgebot zur Gewährung von National Roaming vorgesehen, um den Kunden eines Neueinsteigers auch während des Aufbaus seines Netzes eine bundesweite Netzabdeckung zu ermöglichen. Die Nutzung von National Roaming beim Netzaufbau ist international Standard und wurde beispielsweise auch Telefónica (O 2) 11 Jahre lang von der Deutschen Telekom gewährt. Das von der Bundesnetzagentur vorgegebene Verhandlungsgebot mit 1 & 1 wurde jedoch von den drei etablierten Netzbetreibern mit unzureichenden und zeitlich stark verzögerten Angeboten unterlaufen. Daher musste 1 & 1 die Bundesnetzagentur als Schiedsrichter anrufen. Ein Einschreiten der Bundesnetzagentur erledigte sich erst dadurch, dass die EU-Kommission Telefónica nach über 2 jährigen Verhandlungen auf Basis einer parallelen Fusionsauflage zu einer Nachbesserung ihres Angebots verpflichtete. 

Die Verhinderungsstrategie setzt sich bei der Mitnutzung von Mobilfunkstandorten fort, die von sogenannten Tower Companies bereitgestellt werden. In diesem Zusammenhang sah sich 1 & 1 zuletzt gezwungen, eine Behinderung seitens Vodafone durch das Bundeskartellamt prüfen zu lassen. 

Gleichzeitig lobbyieren die etablierten Mobilfunknetzbetreiber Deutsche #Telekom, #Vodafone und #Telefónica einmütig dafür, 1 & 1 in der kommenden Frequenzvergabe essenzielles #Frequenzspektrum vorzuenthalten.

Die Entscheidung des Landgerichts Koblenz erging unter dem Aktenzeichen 4 HK O 1/23 und ist noch nicht rechtskräftig.

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