Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.

 

 

Klare Absage an 2. Klasse Brief, Verbraucherzentrale NRWZoom Button

Foto: Verbraucherzentrale NRW, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Klare Absage an 2. Klasse Brief, Verbraucherzentrale NRW

Klare Absage an 2. Klasse Brief, Verbraucherzentrale NRW

  • Die Verbraucherzentralen NRW und Thüringen veröffentlichen Stellungnahme zur geplanten Reform des Postgesetzes

  • Kritik an geplanter Herabstufung des Standardbriefs zu einem Brief 2. Klasse

  • Der Ausbau digitaler Angebote ist für alle Bevölkerungsgruppen verträglich zu gestalten

  • Für die nachhaltige Erbringung von Postdienstleistungen müssen Transportunternehmen in die Pflicht genommen werden

Düsseldorf, 13. März 2023

Der #Versand von #Paketen und Päckchen hat in den vergangenen Jahren einen regelrechten Boom erlebt. Immer mehr Waren werden über den Versandhandel erworben. Zeitgleich nimmt die Zahl der Briefsendungen kontinuierlich ab. Sie bleiben jedoch ein wichtiges Kommunikationsmittel. Weitere Herausforderungen wie die Digitalisierung sowie die nachhaltige Transformation der #Brieflogistik und #Paketlogistik machen auch aus Sicht der Verbraucherzentralen eine grundlegende Modernisierung des Postgesetzes erforderlich. »Bei der Modernisierung des Postgesetzes dürfen Verbraucherinteressen aber nicht außer Acht gelassen werden«, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der #Verbraucherentrale #NRW. »Statt über die Einführung eines 2. Klasse Briefs zu diskutieren, sollte weiterhin eine erstklassige Versorgung von #Verbraucher mit Postdienstleistungen sichergestellt werden.«

Generell begrüßen die Verbraucherzentralen NRW und Thüringen die geplante Reform des Postgesetzes durch das Bundesministerium für #Wirtschaft und #Klimaschutz. Das Eckpunktepapier vom 26. Januar 2023 beinhalte wichtige Ansätze für eine Anpassung des Postwesens an die neuen Herausforderungen der digitalen Welt, so die #Verbraucherschützer

Zustellvorgaben und »2 Klassen Zustellung«

Dies gilt zum Beispiel für die Idee, die derzeitigen Zustellzeiten von Postsendungen zu überdenken. Derzeit müssen 80 Prozent der Briefsendungen im Jahresdurchschnitt am nächsten Werktag zugestellt werden. Ein Festhalten an den derzeitigen Fristen ist aus Sicht der Verbraucherzentralen NRW und Thüringen nicht zwingend notwendig. Auch im Hinblick auf die Nachhaltigkeit ist eine moderate Verlängerung der Zustellzeit um einen Tag sinnvoll. Dies darf aber nicht damit verbunden werden, dass schnelle und langsame Zustellungen für Standardbriefe mit unterschiedlichem Preisniveau zugelassen werden. Kritisch sieht Wolfgang Schuldzinski daher die zuletzt von Anbietern und der Bundesregierung ins Gespräch gebrachte »2 Klassen Zustellung«. »Neben der Anpassung der Zustellzeiten gibt es keinen Bedarf für 2 Klassenbriefe«, so Schuldzinski. »Es ist zu befürchten, dass die Herabstufung des Standardbriefes zu einem 2. Klasse Brief einer Preiserhöhung durch die Hintertür gleichkäme.«

#Digitalisierung mit Augenmaß

Die notwendige Weiterentwicklung digitaler Angebote muss aus Sicht der Verbraucherzentralen mit Rücksicht auf alle Bevölkerungsgruppen geschehen. Die Ausweitung der #Digitalisierung dürfe nicht dazu führen, dass Menschen von Angeboten ausgeschlossen werden, weil beispielsweise die technischen Voraussetzungen in ländlichen Regionen nicht in ausreichendem Maße gegeben sind oder sie mit dem Fortschritt der digitalen Welt nicht Schritt halten können. »Postdienstleistungen müssen deshalb weiterhin für #Verbraucher stationär zugänglich sein«, fordert Schuldzinski. »Sie dürfen nicht ersatzlos zugunsten digitaler Alternativen ersetzen werden.“

Anreize für mehr #Nachhaltigkeit

Um die nachhaltige Erbringung von Postdienstleistungen zu fördern, sollten die Transportunternehmen zur gemeinsamen Abwicklung der sogenannten letzten Meile der Anlieferung sowie zur gemeinsamen Nutzung bereits vorhandener Infrastruktur, wie Paketboxen, verpflichtet werden. Hierdurch könnte nicht nur der CO2 Ausstoß der Anbieter verringert werden, sondern auch der der Nutzer, die ihre Sendungen ohne zusätzliche Wege abholen können. Eine mögliche #CO2 Kennzeichnungspflicht für Pakete ist so auszugestalten, dass #Greenwashing – zum Beispiel durch den Kauf von Zertifikaten – wirksam verhindert wird. 

Weitere Informationen und Links

Verbraucherzentrale NRW Online

Content bei Gütsel Online …

 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

November 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
November 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30
Dezember 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031
Februar 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
September 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930
Oktober 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031