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#Landesarbeitsgericht Köln: #Stolperstein für Kölner Arbeitsrichter
In Kooperation mit dem NS Dokumentationszentrum der Stadt Köln verlegt der Künstler Gunter Demnig Stolpersteine als kleine Denkmale für Menschen, die während der Zeit des Nationalsozialismus aus unterschiedlichen Gründen verfolgt wurden. Inzwischen sind im Kölner Stadtgebiet mehr als 2.400 solcher Gedenksteine in den Boden eingelassen worden.
Im März 2023 wurde auch ein #Stolperstein zum Gedenken an den Vorsitzenden Richter am Arbeitsgericht Otto May vor seinem früheren Wohnhaus in der Eifelstrasse 27 in Köln verlegt, der wegen seiner jüdischen Herkunft von den Nazis vor 90 Jahren am 1. April 1933 zunächst beurlaubt und wenig später aus dem Richteramt entfernt worden war.
Präsident des Landesarbeitsgerichts Dr. Jürgen vom Stein dankte Brigitte Olesch, Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Köln a. D., die mehr als vier Jahre bei Gewerkschaften, Anwaltsvereinen und im Landesarchiv und anderen Archiven geforscht hat, für ihren vorbildlichen Einsatz. Ihren Forschungen ist es zu verdanken, dass an die Schicksale jüdischer Arbeitsrichter in Köln erinnert werden kann.
Gleichzeitig dankte Dr. vom Stein dem Künstler Gunter Demnig und dem NS Dokumentationszentrum der Stadt Köln, die das Schicksal eines verfolgten Kölner Arbeitsrichters jüdischer Herkunft im Kölner Stadtgebiet durch die Verlegung des Stolpersteins weiter sichtbar machen.
Otto May wurde am 1. Mai 1893 in Köln geboren und nach seinem Referendarexamen 1914 bereits einen Monat später zum Kriegsdienst im Ersten Weltkrieg eingezogen. Nach Ende des Krieges durchlief er mehrere Ausbildungsstationen und bestand im Februar 1923 die Große Staatsprüfung. 1927 wurde er Amtsgerichtsrat, zwei Jahre später Vorsitzender Richter am Arbeitsgericht Köln.
Im Zuge der Machtergreifung wurde Otto May nach seiner Beurlaubung zunächst an das Amtsgericht Köln versetzt. Da jüdische Richter den Staat nicht in der Öffentlichkeit repräsentieren sollten, wurden sie beim Grundbuchamt oder Nachlassgericht eingesetzt. Ende 1935 wurde Otto May mit 43 Jahren in den Ruhestand versetzt. Am 2. Februar 1939 emigrierte er mit seiner Ehefrau nach #Palästina. Über sein weiteres Schicksal ist nichts bekannt.
Auch zahlreiche ehrenamtliche Beisitzer der Kölner Arbeitsgerichtsbarkeit wurden im Zuge der Machtergreifung an der Ausübung ihrer Ämter gehindert. Durch Verfügung des Landgerichtspräsidenten vom 1. April 1933 durften von diesem Tag an die jüdischen Beisitzer nicht mehr zu #Sitzungen herangezogen werden. Zum 1. Januar 1934 wurde eine neue Besitzerliste in Kraft gesetzt, die ausschließlich auf Vorschlägen der #NS Arbeitsorganisation und einer Einheitsliste der Arbeitgeber beruhte. Insgesamt 131 ehrenamtliche #Richter des Arbeitsgerichts Köln und 26 ehrenamtliche Richter des Landesarbeitsgerichts Köln wurden nicht wieder aufgestellt.