Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.

 

 

Verbraucherzentrale NRW vor Gericht erfolgreich: Gesundheitsversprechen für Bettauflage unzulässigZoom Button

foto: Verbraucherzentrale NRW, Adpic, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Verbraucherzentrale NRW vor Gericht erfolgreich: Gesundheitsversprechen für Bettauflage unzulässig

Verbraucherzentrale NRW vor Gericht erfolgreich: Gesundheitsversprechen für Bettauflage unzulässig

  • Landgericht Kempten (Allgäu) untersagt Online Werbung von »Samina Deutschland«

  • Das Projekt »Faktencheck Gesundheitswerbung« hatte den Hersteller bereits im Oktober 2021 wegen #Verbrauchertäuschung abgemahnt

  • Die angeblichen Wirkungen der »Erdungsauflage« mit stromlosem Stecker sind nicht wissenschaftlich belegt

  • Für das #Gericht hatten die von #Samina vorgelegten Studien als Beweise für die Gesundheitsversprechen keinerlei Aussagekraft

Düsseldorf, 3. Mai 2023

Das Projekt »Faktencheck #Gesundheitswerbung« der Verbraucherzentralen #Nordrhein #Westfalen und #Rheinland #Pfalz ist erneut erfolgreich gegen irreführende Werbung vorgegangen. Bereits im Oktober 2021 hatten die Verbraucherschützer bestimmte Werbeaussagen für eine Bettauflage des Herstellers Samina Deutschland auf #Youtube abgemahnt. In einem Video wurde unter anderem behauptet, die »Lokosana Erdungsauflage« würde den #Cortisolspiegel verringern und »auf jeden Fall auch entzündungslindernd« wirken. Weil dafür aber die wissenschaftlichen Belege fehlten, mahnte die Verbraucherzentrale NRW mehrere Werbeaussagen ab. Das Unternehmen weigerte sich jedoch, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Deshalb ging es vor Gericht. Das Landgericht Kempten im Allgäu bestätigte nun die Rechtsauffassung der Verbraucherschützer, und Samina Deutschland muss die unlautere Werbung künftig unterlassen (Aktenzeichen 1 HK O 149/22, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).

Auslöser: irreführende Werbung für #Bettauflage

Bei dem Produkt handelt es sich um eine sogenannte Erdungsauflage aus einem #Baumwoll #Silbergewebe. Über den Anschluss an eine #Steckdose mit einem stromlosen Stecker sollen Anwender im Schlaf »geerdet« werden, in esoterischen Kreisen wird dieser Vorgang Erdung, »Earthing« oder »Grounding« genannt. Die wissenschaftlichen Nachweise dafür sind unzureichend. In dem Youtube Video bewarb Hersteller Samina die Bettauflage trotzdem mit dem Gesundheitsversprechen: »Sie verringert den Cortisolspiegel, senkt dadurch den Stress, sie fördert die Durchblutung in den kleinen Kapillaren und wirkt auf jeden Fall auch entzündungslindernd.«

Vor #Gericht präsentierte das Unternehmen verschiedene Studien, die die angebliche gesundheitliche Wirkung belegen sollten. Das Landgericht Kempten zeigte sich davon nicht überzeugt: Die von Samina vorgelegten Studien seien »nicht geeignet«, die Werbeaussagen zu belegen und »die beworbenen gesundheitsbezogenen Wirkungen der #Lokosana #Erdungsmatte nachzuweisen«. Im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung gelte für Angaben mit fachlichen Aussagen auf dem Gebiet der gesundheitsbezogenen Werbung, »dass die Werbung nur zulässig ist, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht«, heißt es im Urteil.

Die Verbraucherschützer begrüßen die klare Aussage des Gerichts: »Manche #Gesundheitsversprechen, die im #Internet kursieren, sind reiner Aberglaube. Bei der Produktwerbung mit Gesundheitsbezug gelten aus gutem Grund strenge Regeln«, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. »Für die angeblichen gesundheitlichen Wirkungen von Erdung und Grounding durch Bettauflagen gibt es bisher keine Studien, die den anerkannten Regeln und Grundsätzen wissenschaftlicher Forschung entsprechen. Deshalb ist es gut für Verbraucher, dass sie nun vor solchen Werbeaussagen geschützt sind.«

Content bei Gütsel Online …

Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Gütersloh, mehr …
Blessenstätte 1
33330 Gütersloh
Telefon +4952417426601
Telefax +4952417426607
E-Mail guetersloh@verbraucherzentrale.nrw
www.verbraucherzentrale.nrw

Externer Inhalt, Location Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Gütersloh

Beim Klick auf das Bild wird eine Anfrage mit Ihrer IP Adresse an Google gesendet, Cookies gesetzt und personenbezogene Daten zu Google übertragen und dort verarbeitet, siehe auch die Datenschutzerklärung.
 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

November 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
November 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30
Dezember 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031
Februar 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
September 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930
Oktober 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
November 2042
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30