Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.

 

 

AOK Bundesverband, Reimann: »Pflegebedürftige müssen auf Leistungsverbesserungen warten«Zoom Button

Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

AOK Bundesverband, Reimann: »Pflegebedürftige müssen auf Leistungsverbesserungen warten«

AOK Bundesverband, Reimann: »Pflegebedürftige müssen auf Leistungsverbesserungen warten«

Berlin, 30. Juni 2023

Das Pflegeunterstützungsgesetz und Pflegeentlastungsgesetz (PUEG) tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Die Vorstandsvorsitzende des #AOK Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, fordert eine langfristige Stabilisierung und Perspektive für die Soziale #Pflegeversicherung.

»Die drohende finanzielle Schieflage der sozialen Pflegeversicherung ist kurzfristig ausschließlich über steigende Beiträge abgewendet worden. Der Beitragssatz steigt ab 1. Juli 2023 von derzeit 3,05 auf 3,4 Prozent, für Kinderlose auf 4,0 Prozent. Diese finanziellen Belastungen müssen allein von den Beitragszahlenden geschultert werden. Von den Entlastungen profitieren Pflegebedürftige jedoch erst ab dem kommenden Jahr, wenn insbesondere das Pflegegeld und die ambulanten Pflegesachleistungsbeträge jeweils um fünf Prozent angehoben werden. Zudem ist es ein Unding, dass die Kosten für die Rentenbeiträge der pflegenden Angehörigen weiter von den Beitragszahlenden getragen werden obwohl es unbestritten gesamtgesellschaftliche Ausgaben sind, die durch Bundesmittel finanziert werden müssen. So wurde es im #Koalitionsvertrag vereinbart, aber nicht umgesetzt. Auch das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, die Pflegebedürftigen durch die Herausnahme der Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen zu entlasten, wird mit dem #PUEG nicht eingelöst.

Die Bundesregierung hat mit diesem Gesetz einen unsicheren Kurs eingeschlagen und fährt weiter auf Sicht. Um die dringend benötigte verlässliche Finanzierung zu gewährleisten, werden zusätzliche Steuermittel benötigt. Ob die soziale Pflegeversicherung wirklich bis Ende 2025 finanziell stabilisiert werden kann, ist nicht sicher zu prognostizieren. Die Ankündigung der Bundesregierung, erst im kommenden Jahr Vorschläge zur nachhaltigen Finanzierung der Pflegeversicherung vorzulegen, ist eine Verschiebung zulasten der Beitragszahler.

Die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 7. April 2022, den Erziehungsaufwand von Eltern im Beitragsrecht in der sozialen Pflegeversicherung besser zu berücksichtigen, stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. In dieser kurzen Zeit ist es nicht möglich, die technischen Voraussetzungen zu schaffen und die notwendigen Daten zu erheben. Denn für die Beitragsentlastung von 0,25 Prozent je berücksichtigungsfähigem Kind unter 25 Jahren müssen die beitragsabführenden Stellen und die Pflegekassen für jedes Mitglied die Anzahl und das Alter der Kinder ermitteln. Notwendige Beitragskorrekturen können deshalb erst in der vorgesehenen Übergangszeit vorgenommen werden. Den Versicherten geht jedoch kein Geld verloren, überzahlte Beiträge werden nachträglich erstattet.«

Content bei Gütsel Online …

AOK, mehr …
www.aok.de

 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
November 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30
Dezember 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031
Februar 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
September 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930
Oktober 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
November 2042
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30