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Thema Betreuungsrecht: Mit welchen berufsrechtlichen Konsequenzen haben Betreuer zu rechnen?
Paragraph 7 Betreuungsbehördengesetz (in der geltenden Fassung bis zum 31. Dezember 2022, seit 1. Januar 2023 Artikel 9, Betreuungsbehördengesetz) erlaubt es der Betreuungsbehörde, Umstände an Betreuungsgerichte mitzuteilen, die aus Sicht der Behörde Zweifel an der Eignung des Betreuers (Paragraph 1816 BGB) und erhebliche Gefahren für das Wohl von betreuten Personen begründen können. Die zugrundeliegende Prognoseentscheidung muss tragbar und begreiflich sein.
Folge dieser Mitteilung kann sein, dass dem Betreuer keine Betreuungen mehr übertragen werden.
In dem unten zitierten Fall verklagte die Betreuerin die Behörde aufgrund einer Mitteilung über schwerwiegende Verfehlungen an Betreuungsgerichte deshalb auf Schadensersatz (Amtshaftungsanspruch). Die #Klage wurde abgewiesen, das #OLG #Schleswig stellt klar: Bei der Entscheidung der Behörde, ob diese Umstände gegenüber dem Gericht mitgeteilt werden, darf die Behörde ihr Interesse am Schutz der Betreuten höher bewerten als das Berufsausübungsinteresse der #Betreuer (vergleiche OLG Schleswig, Urteil vom 29. Septemebr 2022, Aktenzeichen 11 U 158/21).
Dieser Beitrag wurde von Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Volker Thieler – Prof. Dr. Wolfgang Böh – Oliver Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Die deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist seit Jahren unter anderem auf das Thema Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Betreuungsangelegenheiten spezialisiert.
»Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung. Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH«.
Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL. M. geleitet. Mit Eintritt von #Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der #Fachanwalt für #Erbrecht und #Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen. Mehr …