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Foto: Clarisse Meyer, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

»Der Mittelstand. BVMW« fordert praxisnahes #Arbeitszeitgesetz

»Der Mittelstand. BVMW« fordert praxisnahes #Arbeitszeitgesetz

Berlin, 24. Juli 2023

Angesichts der bevorstehenden Novellierung des Arbeitszeitgesetzes nimmt »Der Mittelstand. BVMW« eine klare Position ein und fordert ein bürokratiearmes und praxisnahes #Gesetz, das den Bedürfnissen mittelständischer Unternehmen gerecht wird. Hagen Wolfstetter, Sprecher der Kommission für #Arbeit und #Soziales des #BVMW, die das Positionspapier verfasste, stellt dazu fest: »Gerade mit Blick auf den Fachkräftemangel ist es für mittelständische Unternehmen zwingend nötig, mit flexiblen Arbeitszeitmodellen attraktiv für Beschäftigte zu sein. Dafür brauchen wir gesetzliche Richtlinien, die Freiraum für einvernehmliche Absprachen zwischen Arbeitgebern und ihren Beschäftigten ermöglichen.«

Durch die Urteile des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes der vergangenen Jahre stand fest, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzeichnen müssen. Hier besteht bis zum heutigen Zeitpunkt allerdings noch Unklarheit.

»Der seit April kursierende inoffizielle Referentenentwurf ist, was flexible Arbeitsmodelle angeht, nicht auf der Höhe der Zeit und lässt schlimmes erahnen. Mit Blick auf Konzepte wie flexible oder Remote Work brauchen wir ein stärkeres Bekenntnis zur Vertrauensarbeitszeit«, so Chefvolkswirt Hans Jürgen Völz.

Um besser auf konjunkturelle und saisonale Schwankungen zu reagieren, fordert »Der Mittelstand. BVMW« Wochen statt starrer Tagesarbeitszeiten sowie die Einführung von Monats  und Jahresarbeitszeitkonten, sofern diese auf freiwilligen Absprachen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern beruhen. Um #Neugründungen nicht direkt vor bürokratische Hürden zu stellen, spricht sich der BVMW außerdem dafür aus, neugegründete Unternehmungen für 4 Jahre von der verpflichtenden Arbeitszeiterfassung auszunehmen.

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