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Foto: Andi Breit, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Internationaler Führerschein – wann und wofür er benötigt wird

Internationaler Führerschein – wann und wofür er benötigt wird

Berlin, 11. August 2023

Viele Urlauber und Geschäftsreisende leihen sich am Zielort ihrer Reise einen Mietwagen, um mobil zu sein. Einige nutzen Fähren oder verschiffen sogar ihr Fahrzeug, um ferne Ziele mit dem eigenen Camper erkunden zu können. Wie wichtig der #Internationale #Führerschein dabei ist, was beachtet werden muss und wie man ihn bekommt, erläutert der #ACE, Europas Mobilitätsbegleiter.

Warum benötige ich einen Internationalen Führerschein?

Der Internationale Führerschein ist bei Reisen in jene Länder unerlässlich, die das Führen von #Fahrzeugen mit einem ausländischen Führerschein nur in Verbindung mit einer offiziellen Übersetzung gestatten. Der Internationale Führerschein dient dabei als standardisiertes Dokument des nationalen Führerscheins und erleichtert die Verständigung mit den lokalen ausländischen Behörden. Er gewährleistet, dass die Fahrerlaubnis auch im Ausland korrekt gelesen und interpretiert werden kann, beispielsweise hinsichtlich der Erlaubnis zum Führen einer bestimmten Fahrzeugklasse.

Wer kann einen Internationalen Führerschein beantragen?

Der in Deutschland ausgestellte Internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit einem deutschen Kartenführerschein gültig. Deutsche »Papier Führerscheine« werden bei Beantragung eines Internationalen Führerscheins vor dessen Ausstellung zunächst gegen den Kartenführerschein eingetauscht. Inhaber ausländischer Führerscheine sollten sich bei der Fahrerlaubnisbehörde über die Möglichkeiten der Ausstellung eines Internationalen Führerscheins erkundigen.

In Ländern der EU sowie Island, Liechtenstein Norwegen und auch der Türkei brauchen Inhaberinnen und Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis keinen zusätzlichen Internationalen Führerschein.

Wo bekomme ich den Internationalen Führerschein in Deutschland?

Der Internationale Führerschein kann beim Landkreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt des Haupt oder Nebenwohnsitzes beantragt werden, sofern ein in Deutschland ausgestellter EU Kartenführerschein vorgelegt wird. Ansprechstellen sind demnach die Landrats oder die Bürgerämter am Wohnsitz in Deutschland. Einmal ausgestellt, ist der Internationale Führerschein drei Jahre gültig, darf die Gültigkeit des nationalen Führerscheins aber nicht überschreiten. Nach drei Jahren muss er neu beantragt werden, eine Verlängerung ist nicht möglich. Wichtig: Unbedingt vorab über die Antragsvoraussetzungen am Haupt oder Nebenwohnsitz informieren, denn die Regeln können sich in den einzelnen Bundesländern unterscheiden. Viele Behörden stellen die dazugehörigen Antragsformulare und Erfordernisse für die Antragstellung online zur Verfügung.

Welche Dokumente werden für die Beantragung benötigt?

  • Gültiger nationaler Führerschein

  • Biometrisches Passfoto

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Ausgefülltes Antragsformular

Die Kosten für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins variieren je nach Bundesland und liegen bei rund 15 bis 20 Euro. Beim Besitz von grauen oder rosa »Lappen«, sind die Formalien eines Führerscheinumtauschs (unter anderem Biometrisches Foto) und deren Kosten (etwa 25 Euro) ebenfalls zu berücksichtigen.

Wie lange dauert die Beantragung?

Wer im Besitz eines deutschen EU Kartenführerscheins ist, bekommt den Internationalen Führerschein sofort bei der Beantragung. Muss erst ein Altführerschein gegen den EU Führerschein getauscht werden, kann die Bearbeitungszeit mehrere Wochen beanspruchen. Deshalb: Rechtzeitig tätig werden und lieber einige Wochen vor Abreise den Internationalen Führerschein beantragen. Wichtig: für die Antragstellung muss man persönlich bei der zuständigen Behörde vorsprechen. Auch in Fällen, in denen man sich bereits am Urlaubsort befindet und feststellt, einen Internationalen Führerschein zu benötigen, ist eine Antragstellung zum Beispiel beim Auswärtigen Amt oder der jeweiligen Deutschen Botschaft nicht möglich.

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