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DEHOGA Halbjahresbilanz 2023, Gastgewerbe bleibt in der Verlustzone

DEHOGA Halbjahresbilanz 2023, Gastgewerbe bleibt in der Verlustzone

  • Mehr als 10 Prozent reales Umsatzminus im ersten Halbjahr 2023 gegenüber 2019

  • DEHOGA Präsident Zöllick: »7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen müssen bleiben!«

Berlin, 17. August 2023

Die am heutigen Donnerstag vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Umsatzzahlen liegen für das Gastgewerbe im ersten Halbjahr 2023 noch immer deutlich unter dem Vorkrisenniveau. Die Branche steuert auf das vierte Verlustjahr in Folge zu. Von Januar bis Juni betrugen die preisbereinigten Umsatzverluste 10,4 Prozent gegenüber 2019 (nominal plus 9,6 Prozent). Für sich betrachtet liegt der Juni mit einem realen Umsatzverlust von 10,7 Prozent nicht nur unter dem Juni 2019 (nominal plus 9,6 Prozent), sondern mit real 5,4 Prozent auch unter dem Juni 2022. Noch höhere Verluste für die erste Jahreshälfte verzeichnet das Gaststättengewerbe mit 13,0 Prozent (nominal plus 8,7 Prozent). »Die Lage bleibt extrem herausfordernd«, sagt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen #Hotel und #Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband).

»Eine #Mehrwertsteuererhöhung auf #Speisen zum Jahreswechsel hätte fatale Folgen«, mahnt Guido Zöllick. Seit Jahrzehnten fordert der #DEHOGA, dass Essen einheitlich mit dem reduzierten Satz besteuert wird. Zöllick: »Wir wollen, dass Gleiches gleichbehandelt wird. #Supermärkte und #Discounter treten mit ihrem umfangreichen Angebot verzehrfertiger Speisen längst in Konkurrenz zur klassischen #Gastronomie. Warum sollten wir wieder steuerlich benachteiligt werden?« Denn: »Es wäre widersprüchlich und wettbewerbsverzerrend, frisch zubereitetes Essen in unseren Restaurants ab dem 1. Januar 2024 wieder mit 19 Prozent zu besteuern, während auf Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt oder bei der Essenslieferung 7 Prozent erhoben werden. Für die Zukunftssicherung der Restaurants und Wirtshäuser ist es von zentraler Bedeutung, dass für Essen, egal wo und wie zubereitet und verzehrt, dauerhaft 7 Prozent Mehrwertsteuer gelten«, appelliert der DEHOGA Präsident. »In Deutschland müssen Gastronomie sowie in besonderem Maße auch Kita und Schulverpflegung für alle bezahlbar bleiben. Alles andere widerspricht den Zielen der Ernährungsstrategie der Bundesregierung.«

In 20 EU Staaten gilt der reduzierte Steuersatz und damit die steuerliche Gleichbehandlung seit vielen Jahren bzw. Jahrzehnten – in Bulgarien, Griechenland und Deutschland aktuell befristet bis zum Jahresende. »Es ist überfällig, dass die Politik in Deutschland unserer Gastronomie auch die Wertschätzung entgegenbringt, die sie in den anderen EU Staaten erfährt. Restaurants und Cafés sind die öffentlichen Wohnzimmer der Gesellschaft. Sie sind wichtige soziale Treffpunkte. Ohne sie würden viele regionale Wertschöpfungsketten nicht mehr funktionieren«, betont Zöllick.

Der DEHOGA Präsident warnt vor einer Steuererhöhung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024: »Dann sind weitere Betriebsschließungen vorprogrammiert. Sterben unsere #Restaurants und #Cafés, verlieren die Städte und auch der ländliche Raum massiv an Attraktivität.« In den Pandemiejahren hat das Gastgewerbe gemäß der Umsatzsteuerstatistik von 2020 und 2021 insgesamt 36.000 steuerpflichtige Unternehmen verloren. Laut einer DEHOGA Umfrage vom Juli 2023 würden weitere 12.000 Betriebe schließen. »Für die Gesellschaft bedeutet es einen Verlust von Lebensqualität, wenn noch mehr Restaurants und Cafés verschwinden«, sagt Zöllick.

Fakt ist: Eine Steuererhöhung würde zu weniger Gästen und geringeren Umsätzen führen. Zudem ist der Kostendruck für die Betriebe gewaltig bei einer gleichzeitig inflationsbedingten Konsumzurückhaltung der Gäste. So lautet das Ergebnis einer DEHOGA Umfrage zu den Kostensteigerungen im Juni 2023 im Vergleich zum Vorjahresmonat: Die Preise für #Lebensmittel lagen um 24,7 Prozent höher, die von Getränken um 17,8 Prozent. Die Kosten für Energieprodukte stiegen im Vergleich zum Juni 2022 um 45,1 Prozent und für Personal um 19,8 Prozent. Mehr

Bei den genannten Daten des Statistischen Bundesamtes handelt es sich um die Originalwerte.

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