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Verbraucherzentrale Bundesverband: Wechselbereitschaft bei Strom und Gas gering

Verbraucherzentrale Bundesverband: Wechselbereitschaft bei Strom und Gas gering

  • Befragung: Großteil der Haushalte hat weder den Stromtarif oder Gastarif gewechselt noch in naher Zukunft einen Anbieterwechsel geplant

  • Die Mehrheit der Haushalte erhielt laut repräsentativer Forsa Umfrage im Auftrag des #VZBV zwischen Januar und Mai 2023 eine Strompreiserhöhung

  • Über 80 Prozent der Haushalte haben weder den #Stromtarif oder #Gastarif gewechselt noch zukünftig einen Wechsel geplant

  • Für gut jeden 5. #Haushalt liegt zum Befragungszeitpunkt der Arbeitspreis sowohl für Strom als auch für Gas oberhalb des Energiepreisdeckels

Berlin, 21. August 2023

Mehr als 80 Prozent der Privathaushalte haben von Januar bis Mai 2023 weder den Stromtarif oder Gastarif gewechselt noch einen Anbieterwechsel geplant. Das ergab eine haushaltsrepräsentative #Forsa #Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV). Dabei sinken die Arbeitspreise für #Strom und #Gas seit Jahresbeginn und liegen in den untersuchten Großstädten im #Durchschnitt deutlich unter den Energiepreisbremsen.

»Verbraucher sind ihrem Stromanbieter und Gasanbieter mehrheitlich treu, obwohl Anbieter im Zuge der Energiekrise vielfach die Preise erhöht haben«, sagt Ramona Pop, Vorständin des VZBV. Wie eine aktuelle repräsentative #Forsa Befragung im Auftrag des VZBV zeigt, war zwischen Januar und Mai 2023 die Mehrheit der Haushalte von gestiegenen Stromkosten betroffen (57 Prozent). 42 Prozent der Haushalte, die Gas beziehen, erhielten eine Gaspreiserhöhung.

Obwohl seit Jahresbeginn sowohl für Strom als auch für Gas die Angebotspreise für Neukunden sinken, blieb das Wechselverhalten von Verbrauchern sehr zurückhaltend. 83 Prozent der Haushalte haben zum Befragungszeitpunkt weder den Stromtarif gewechselt noch es in Zukunft geplant. Bei Haushalten, die Gas beziehen, sind es 85 Prozent. Dabei spielt es keine erhebliche Rolle, ob diese Haushalte seit Januar 2023 von einer Preiserhöhung ihres Energieanbieters betroffen waren oder der Arbeitspreis zum Befragungszeitpunkt oberhalb des Preisdeckels lag.

Preisbremsen bis April 2024 verlängern

Um private Haushalte zu entlasten, hat die Bundesregierung im Januar 2023 Energiepreisbremsen eingeführt. Sie deckeln für einen Basisbedarf die Arbeitspreise der Stromlieferverträge für Privathaushalte bei 40 Cent pro Kilowattstunde und für Gaslieferverträge bei 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Verbraucher mit teuren Tarifen haben die Energiepreisbremsen ihre Wirkung entfaltet: Gut jeder 5. Haushalt profitierte zum Zeitpunkt der Befragung von den Preisbremsen auf Strom und Gas (jeweils 21 Prozent). Bei ihnen lag der Arbeitspreis oberhalb der Preisbremsen.

Der VZBV begrüßt daher die aktuellen Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, die Energiepreisbremsen Gesetze bis zum 30. April 2024 zu verlängern. Dies hatte die Regierung bereits bei Einführung der Preisbremsen in Aussicht gestellt. »Private Haushalte wären so bei einem extremen Anstieg von Strompreisen und Gaspreisen auch im nächsten Winter geschützt«, sagt Pop. Für Stromkunden und Gaskunden sei es aber auch jetzt sinnvoll, die Verträge zu prüfen, so Pop. »Wer einen neuen Vertrag für Strom oder Gas abschließt, kann derzeit stark von den gesunkenen Preisen profitieren und viel Geld sparen.«

Hintergrund

Seit Jahresbeginn sind auf den Vergleichsportalen die Angebotspreise sowohl für Strom als auch für Gas stark gefallen. Dies zeigt ein vom VZBV monatlich durchgeführter Marktcheck von Strompreisen und Gaspreisen in den 14 bevölkerungsstärksten Städten Deutschlands. So lagen die auf den Vergleichsportalen günstigsten Angebotspreise für Neukunden im Mai – zeitnah zum Befragungszeitraum – bereits merklich unter der Strompreisbremse und Gaspreisbremse.

Auch im Juli 2023 liegen die günstigsten ermittelten Arbeitspreise bei einem neuen Sondervertrag für Strom in den untersuchten 14 Städten im Mittel bei 27 Cent pro Kilowattstunde und für Gas bei durchschnittlich 8 Cent pro Kilowattstunde. Damit befinden sich die günstigsten Arbeitspreise für Strom und Gas jeweils 33 Prozent unter den angesetzten Werten der Energiepreisbremsen.

Methode

Computergestützte Telefoninterviews (CATI) auf Basis einer Dual Frame Stichprobe (Mobilfunk und Festnetz). Grundgesamtheit deutschsprachige Energie(mit)entscheider ab 18 Jahren. Stichprobengröße 1.001 Haushalte (Strom 1.001, Gas 464). Statistische Fehlertoleranz maximal plus minus 3 Prozentpunkte in der Gesamtstichprobe. Erhebungszeitraum 17. April bis 5. Mai 2023, Institut #Forsa.

Im Rahmen eines Marktchecks untersucht der VZBV außerdem monatlich die Stromtarife und Gastarife in den 14 bevölkerungsreichsten Städten Deutschlands: Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Leipzig, Dortmund, Essen, Bremen, Dresden, Hannover und Nürnberg (zuletzt erhoben am 17. Juli 2023). Auf Basis des jeweils geltenden Grundpreises und Arbeitspreises werden repräsentative Gesamtpreise berechnet, wobei ein üblicher jährlicher Haushaltsverbrauch von 3.500 Kilowattstunden für Strom und von 20.000 Kilowattstunden für Gas angenommen wird. Neben Grundversorgungstarifen werden in dem Marktcheck auch die auf den meist genutzten Vergleichsportalen #Check24 und #Verivox angebotenen günstigsten Sondertarife erfasst.

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