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Bitkom über Künstliche Intelligenz: Beim AI Act nicht vom risikobasierten Ansatz abweichen
Berlin, 24. November 2023
Zur #Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom Präsident Dr. Ralf Wintergerst …
»Der #AI #Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben. Es geht um das auch im weltweiten Maßstab umfassendste Regelwerk für Künstliche Intelligenz. Dabei muss gelten: Gründlichkeit vor Schnelligkeit – und alles dafür tun, dass die Chancen von KI umfassend genutzt werden können. Die #Datenschutz #Grundverordnung zeigt mit ihren nach fünf Jahren immer noch bestehenden Rechtsunsicherheiten, dass eine Regulierung nicht nur gut gemeint sein darf, sondern vor allem gut gemacht sein muss.
Beim AI Act berührt der aktuelle Dissens zur Regulierung sogenannter Foundation Models kein Detail, sondern einen Kern der KI Regulierung. Der Vorschlag einer abgestuften Regulierung von Foundation Models oder General purpose AI Models ist ein Irrweg, weil damit statt des grundsätzlich richtigen risikobasierten Ansatzes auf die Größe eines Modells abgestellt wird, was aber kein Maßstab für mögliche KI Risiken ist. Zudem können Auswirkungen, die von auf Foundation Models aufgebauten Anwendungen ausgehen, nicht vom Modellanbieter vorhergesehen und umfassend verhindert werden. Europa läuft mit einer solchen Regulierung von Foundation Models Gefahr, sich bei einer der spannendsten #KI #Entwicklungen aufs #Abstellgleis zu manövrieren und KI Unternehmen sowie #Experten ins Ausland zu vertreiben. #Bitkom unterstützt daher den vorgelegten Vorschlag von Frankreich, Italien und Deutschland zu einer regulierten Selbstregulierung von #Foundation #Models. Der AI Act sollte seiner Idee treu bleiben und auf einen anwendungsbezogenen Ansatz zur Risikoeinschätzung auch mit Blick auf Foundation Models setzen.«
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