Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.

 

 

ARAG: Weihnachtsgeschenke – gut gemeint war auch danebenZoom Button

Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

ARAG: Weihnachtsgeschenke – gut gemeint war auch daneben

ARAG: Weihnachtsgeschenke – gut gemeint war auch daneben

  • #ARAG Experten über heikle Weihnachtsgeschenke

Düsseldorf, 4. Januar 2024

#Technik, #Tiere, #Tüttelkram – auch zum vergangenen Fest lagen wieder zahlreiche #Geschenke unter dem #Tannenbaum, die häufig den Wunsch des Beschenkten verfehlten, wenig lustig waren und im schlimmsten Fall sogar gefährlich. Die ARAG Experten haben sich einmal umgeschaut und Präsente entdeckt, bei denen Vorsicht geboten ist.

Sind smarte Geschenke gefährlich?

Kindersmartwatches, Saugroboter, Sprachassistenten – immer mehr smarte Produkte bestimmen unseren Alltag. Dabei empfangen die Geräte Befehle per App oder tauschen über das Internet Daten mit anderen Geräten aus. Dazu sind die smarten Alltagshelfer in der Regel mit Mikrofonen oder Kameras ausgestattet. Und genau hier lauert die Gefahr: So können unbemerkt Tonaufnahmen oder Bildaufnahmen umstehender Personen gemacht werden, die kabellos an andere Geräte wie zum Beispiel ein #Smartphone übertragen werden. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass solche Geräte in Deutschland verboten sein können, weil sie sich zum Spionieren eignen und die Privatsphäre gefährden.

Ein Produkt ist auch verboten, wenn das Mikrofon oder die Kamera in Alltagsgegenstände oder Attrappen eingebaut sind, wie zum Beispiel in #Uhren, #Leckerli #Automaten für Haustiere oder Spielzeugpuppen. Hier findet man weitere Produktbeispiele, die versteckte sendefähige Kameras und Mikrofone besitzen können. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es nicht nur verboten und strafbar ist, solche Geräte herzustellen und zu vertreiben. Bereits der bloße Besitz kann verboten sein (Paragraf 8 Absatz 1 Telekommunikation Telemedien Datenschutz Gesetz (TTDSG)).

Wer ein vernetztes Produkt erwirbt, sollte sich daher bereits beim Kauf über die genaue Funktionsweise informieren und Produktbeschreibung sowie Datenschutzbestimmungen dazugehöriger Apps prüfen. Wer sich unsicher ist, ob ein Produkt erlaubt ist, dem raten die ARAG Experten, sich an die Bundesnetzagentur zu wenden. Entweder per Mail oder telefonisch unter +49228141516.

Warum sind vor allem #Kinder gefährdet?

Obwohl wissenschaftlich längst belegt ist, wie schädlich Smartphones in vielerlei Hinsicht für Kinder sein können, wird auch beim Nachwuchs technisch aufgerüstet: Dabei sind vor allem Kindersmartwatches angesagt. Mit diesen intelligenten Uhren können ihre Träger unter anderem mailen, telefonieren, die eigene Fitness überwachen, bargeldlos bezahlen und nebenbei natürlich auch die Uhrzeit ablesen. Doch die ARAG Experten warnen vor weiteren Funktionen: Die Minicomputer fürs Handgelenk – auch Wearables (englisch für »tragbar«) genannt – sind mit Sensoren und Kameras ausgestattet, die die Privatsphäre ihrer Nutzer beeinträchtigen können, indem persönliche Daten unsicher gespeichert oder von Dritten abgefangen werden. Zudem können unsichere #WLAN Verbindungen #Hacker zu unbefugtem Zugriff einladen.

Darüber hinaus verfügen Smartwatches über eine GPS Funktion. Während es für viele Eltern auf den ersten Blick ein Vorteil sein kann, jederzeit den genauen Standort ihres Kindes zu verfolgen, besteht auch hier ein hohes Risiko von Missbrauch und Datenschutzverletzungen. Und die ARAG Experten warnen vor einer weiteren Gefahr: Sind die Kommunikationsfunktionen der smarten Uhr nicht angemessen gesichert, können auch Unbefugte mit dem Kind in Kontakt treten. Stichwort »angemessen«: Hat der Mini Computer Zugang zum Internet, besteht zudem die Gefahr, dass Kinder auf nicht altersgerechte Webseiten stoßen oder unangemessene Apps installieren. Daher sollten Eltern das Gerät sorgfältig aussuchen und sicherstellen, dass die Datenschutzeinstellungen stimmen, vorhandene Kindersicherungen aktiviert sind und – allen Maßnahmen voran – die Kinder über einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Smartwatch aufgeklärt wurden. Dabei kann es hilfreich sein, die Uhr gemeinsam mit dem Kind einzurichten.

Sind Smartwatches überhaupt erlaubt?

Besondere Vorsicht ist laut ARAG Experten geboten, wenn die Smartwatches über eine integrierte Kamera verfügen, die nicht nur zur Bildtelefonie genutzt wird. Entscheidend dabei ist, ob eine Aufnahme unbemerkt möglich ist und weitergeleitet werden kann. Gleiches gilt für die Telefonie: Können unbemerkt Audiodateien aufgenommen und an ein Empfangsgerät weitergesendet werden, liegt ein Verstoß gegen das TTDGS vor.

Grundsätzlich sind auch Kindersmartwatches mit integriertem Handy nicht verboten. Doch sobald die Uhr über die Möglichkeit verfügt, die Umgebung abzuhören, ist das Wearable laut ARAG Experten tabu. Oft werden diese Funktionen als »#Babyphone Funktion« oder »Voice Monitoring« bezeichnet. In dem Fall kann die entsprechende App per zuvor eingegebener Telefonnummer oder per SMS Befehl aktiviert werden und nimmt dann alle Stimmen und Geräusche im Umfeld der Uhr unbemerkt auf.

Computerspiele unterm Baum – Top oder Flop?

Ob Among Us, Fortnite oder Roblox – digitale Spiele sind nicht nur bei Kindern heiß begehrt und daher ein beliebtes Weihnachtsgeschenk, mit dem man nichts falsch machen kann. Aber nur fast. Denn auch hier warnen die ARAG Experten vor diversen Risiken.

Ein unkontrolliertes Spieleverhalten, Vernachlässigen von Schule, Freunden und Hobbys oder Realitätsverlust – dauert das auffällige Verhalten länger als 12 Monate, sprechen Fachleute von einer Computerspielstörung (Gaming Disorder). Wer sich unsicher ist und testen möchte, ob er zu viel im Netz unterwegs ist, kann einen Selbsttest zur Videospielsucht und exzessiven Internetnutzung machen, den die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) über ihr Infoportal »Ins Netz gehen« online anbietet.

Zudem können sogenannte In Game Käufe dazu führen, dass die jungen Gamer ihr Taschengeld bei eigentlich kostenlosen Spielen verprassen, um Extras zu kaufen und damit ihre Chancen im Spiel zu verbessern.

Um Kinder und Jugendliche besser zu schützen, müssen Eltern nach Ansicht der ARAG Experten digital fitter werden, um Spiele besser einschätzen zu können. Eine Alterskennzeichnung kann einen ersten Hinweis geben, ob das jeweilige Spiel überhaupt für die Altersklasse freigegeben ist. Auch pädagogische Portale wie zum Beispiel der Spieleratgeber #NRW können bei der Auswahl geeigneter Games helfen. Des Weiteren sollten Eltern verbindliche Regeln und feste Spielzeiten mit ihren Kindern verabreden – dafür ist der Jahresbeginn ein guter Zeitpunkt. Hier helfen unter Umständen Erfahrungen anderer Eltern.

Weitere interessante Informationen

Content bei Gütsel Online …

 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
November 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30
Dezember 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031
Februar 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
September 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930
Oktober 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
November 2042
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30