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Fahrerflucht soll nach dem Wunsch von Marco Buschmann keine Straftat mehr sein
Gütersloh, 24. Januar 2024
Justizminister Marco Buschmann hat erneut den #Vorschlag ins Spiel gebracht, #Fahrerflucht solle keine Straftat mehr sein. Auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar soll darüber diskutiert werden, Fahrerflucht künftig lediglich als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. Die Meinungen dazu sind unter Fachleuten und Verbänden geteilt. Einige schlagen vor, Fahrerflucht innerhalb von 48 Stunden straffrei zu melden, entweder bei der Polizei oder bei zu schaffenden »Meldestellen«. Diese könnten die #Polizei entlasten. Der Justizminister schlägt vor, Sachschäden online zu melden, um den Verursacher von der Pflicht zu befreien, vor Ort auf den Besitzer des beschädigten Fahrzeugs oder die Polizei zu warten. Aktuell kann Fahrerflucht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Einige Gegner einer solchen #Strafrechtsreform befürchten, dass dies dazu führen könnte, dass andere Straftaten verschleiert werden. Die #Aggressivität im #Straßenverkehr nimmt nach Erkenntnissen der Unfallforschung zu, daher wird eine Herabstufung der Fahrerflucht als das falsche Signal betrachtet. Einige Experten schlagen vor, eine digitale Meldestelle für Unfälle mit reinem #Sachschaden einzuführen. Der Verkehrsgerichtstag in Goslar endet traditionell mit Empfehlungen an den #Gesetzgeber.
Letztlich stellt sich die Frage, ob »Unfallflüchter« die Unfälle freiwillig melden würden, wenn ihre Tat keine Straftat mehr wäre, sondern lediglich noch eine Ordnungswidrigkeit. Wer von einem Unfall flüchtet und sich nicht davon abschrecken lässt, dass er damit eine Straftat begeht, dürfte sich davon, dass er dann lediglich eine Ordnungswidrigkeit begeht, erst recht nicht von der Flucht abschrecken lassen. Ob man mit einer geringeren Bedrohung das Gute im »Unfallflüchter« wecken kann, ist fraglich. Und melden kann er sich und den #Unfall sowie den #Schaden auch jetzt schon bei der Polizei oder öffentlich. Straftaten wie »Alkoholfahrten« lassen sich so oder so verschleiern. Würde jemand bei »Bagatellschäden« vor Ort auf die Ankunft des Geschädigten warten, könnte er behaupten, zwischendurch einen hinter die Binde gekippt zu haben, was nicht widerlegbar wäre. Welcher Vorteil nun aus dieser Reform erwachsen soll, ist unklar – selbst wenn sie nur für Unfälle ohne Personenschäden gelten würde. Zumal das Opfer den Täter dennoch anzeigen könnte – Straftat hin oder her. Hinzu kommt, dass auch die Versicherer mitspielen müssten – sie könnten womöglich verlangen, dass das Unfallopfer den Täter per se anzeigen müsse.