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Stadtwerke Gütersloh müssen Strompreis moderat anpassen – Gaspreis bleibt unverändertZoom Button

»Der Gaspreis in der Grundversorgung bleibt unverändert«, sagen Thomas Primon und Natalie Waletzko von den Stadtwerken Gütersloh. Foto: Stadtwerke Gütersloh, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Stadtwerke Gütersloh müssen Strompreis moderat anpassen – Gaspreis bleibt unverändert

Stadtwerke Gütersloh müssen Strompreis moderat anpassen – Gaspreis bleibt unverändert

Gütersloh, 25. Januar 2024

Erst im November 2023 hatten die #Stadtwerke #Gütersloh deutliche Preissenkungen für Strom und Gas verkündet. Jetzt muss das heimische Versorgungsunternehmen seine #Stromkunden über eine moderate Erhöhung informieren. Es ist die Folge bundespolitischer Ereignisse, die jetzt auch bei den Verbrauchern in Gütersloh ankommt.

Strom NEV Umlage und gestiegene Netzentgelte: Stadtwerke müssen Preiserhöhungen weitergeben

Dass die Stadtwerke Gütersloh ihren Strompreis nach nur 3 Monaten nach oben verändern müssen, liegt in der Erhöhung der Strom NEV Umlage sowie den gestiegenen Netzentgelten der bundesweit agierenden Übertragunsnetzbetreiber begründet. Wie es dazu kommt, erklärt Thomas Primon, Leiter Energiewirtschaft bei den Stadtwerken: »Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023, in dem der Zweite Nachtragshaushalt 2021 für nichtig erklärt wurde, und dem damit einhergehenden Wegfall des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), entfiel die Finanzierungsgrundlage eines geplanten Zuschusses für die Übertragungsnetzbetreiber-Stromnetzentgelte für das Jahr 2024.« Die großen Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland hätten diesen Zuschuss in Höhe von 5,5 Milliarden Euro vom Bund erhalten, um Kosten auszugleichen. »Diese Summe muss jetzt aus anderen Quellen finanziert werden«, so Primon.

Bedeutet: Die großen Übertragungsnetzbetreiber geben diesen Effekt in den Netzentgelten weiter. In dieser Folge erreicht die deutliche Erhöhung der ÜNB-Netzentgelte nun auch die Verbraucher.

Stadtwerke haben keinen Einfluss auf diese Preisbestandteile

»Als Stadtwerk können wir diese Entwicklung nicht beeinflussen«, betont Primon. Hinzukommt außerdem die Erhöhung der StromNEV-Umlage um 0,24 ct/kWh. »Dass es hier eine so deutliche Anpassung geben würde, war ebenfalls nicht zu erwarten«, erklärt der Leiter Energiewirtschaft. Mit der StromNEV-Umlage können Übertragungsnetzbetreiber entgangene Erlöse ausgleichen. »Der positive Effekt der gesunkenen Beschaffungskosten wird für unsere Verbraucher auf diese Weise deutlich verringert«, erklärt Natalie Waletzko, Leiterin Vertriebsservice. Umlagen und Netzentgelte seien Preisbestandteile, auf die die Stadtwerke keinen Einfluss hätten. Waletzko: »Diese kalkulieren wir mit ein und müssen Erhöhungen an unsere Kunden weitergeben.«

Strom: Preis steigt für Haushaltskunden um knapp 2 Cent

Aufgrund dieser Entwicklungen müssen die Stadtwerke Gütersloh den Strompreis in der Grundversorgung um 1,97 Cent (brutto) pro Kilowattstunde zum 1. April 2024 anpassen. Damit zahlen Kunden künftig 36,94 Cent pro Kilowattstunde (brutto). Für einen Privathaushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2.000 kWh Strom bedeutet dies Mehrkosten von rund 3 Euro monatlich. Die #Grundgebühr bleibt unverändert. »Damit bewegen wir uns nach wie vor unter der 40-Cent-Grenze, die einst bei der #Strompreisbremse ausschlaggebend war«, betont Natalie Waletzko. Bedeutet: Die bevorstehende Preisanpassung führt längst nicht zu Preiskonstellationen, wie es sie in den vergangenen zwei Jahren gegeben hat. Dies hängt auch damit zusammen, dass die Beschaffungskosten an den Energiemärkten in den vergangenen Monaten deutlich gesunken sind.

An Stromkunden mit Normsonderverträgen wird die Preiserhöhung bereits seit 1. Januar 2024 weitergegeben.

Gas: Preis in der Grundversorgung bleibt unverändert

Auch im Gas-Sektor gab es Kostenerhöhungen. So wurde der #CO2 Preis von bislang 30 Euro pro Tonne von der Bundesregierung auf 45 Euro pro Tonne festgelegt (ab 1. Januar 2024). Zusätzlich gab es bei den Netzentgelten leichte Anpassungen. »Trotz der Kostenerhöhungen passen wir die Preise in der Gas #Grundversorgung nicht an«, betont Natalie Waletzko und verweist auf die vorausschauende und seriöse Kalkulation. Schon als Thomas Primon und Natalie Waletzko im November vergangenen Jahres über die Preissenkungen für Strom und Gas informierten, hatten beide darauf hingewiesen, dass zu diesem Zeitpunkt sowohl die Höhe des CO2 Preises als auch die Höhe der Netzentgelte noch nicht feststand. Primon: »Unsere Annahmen haben sich im Bereich Gas bestätigt, sodass wir den Preis für unsere Kunden stabil halten können. Das sind gute Nachrichten.«

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