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Rheda Wiedenbrück: Osterfeuer 2024 rechtzeitig im Rathaus anmelden

Rheda Wiedenbrück: #Osterfeuer 2024 rechtzeitig im Rathaus anmelden

#Rheda #Wiedenbrück, 23. Februar 2024

Die Tradition des Osterfeuers pflegen in Rheda Wiedenbrück mehrere Vereine, Organisationen und Kirchengemeinden, die zu ihren öffentlichen Feuern alle Interessierten einladen.

Wer auch in diesem Jahr die #Tradition fortführen möchte, sollte spätestens bis zum 17. März 2024 schriftlich eine Erlaubnis beim städtischen Ordnungsamt beantragen. »Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn es sich um Brauchtumsfeuer handelt, welches auch schon in den vergangenen Jahren als Osterfeuer genehmigt wurde und zu einer Tradition geworden ist«, erläutert die Verwaltung.

»Zudem sind bestimmte Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung zu erfüllen«, macht der zuständige Sachbearbeiter Jaime Zimmermann deutlich. Der Reisighaufen darf höchstens eine Grundfläche von vier mal vier Metern haben und höchsten 2,50 Meter hoch sein, ein Mindestabstand von 100 Metern zu Gebäuden ist einzuhalten. »Verbrannt werden dürfen nur pflanzliche Abfälle«, so Zimmermann weiter. »Das Verbrennen etwa von Sperrmüll, Papier und Kunststoffen ist natürlich nicht gestattet.«

Bis zum völligen Erlöschen des Feuers muss mindestens eine volljährige Aufsichtsperson anwesend sein. »Um Kleintiere zu schützen, muss der gesamte Reisighaufen am Tag des Abbrennens einmal vollständig umgeschichtet werden«, betont Zimmermann. 

Am Osterwochenende selbst werden die Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes die Einhaltung der Vorschriften und Auflagen überprüfen. »Werden Verstöße gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung oder gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt, werden diese verfolgt und geahndet«, heißt es aus dem Rathaus. 
Zuständig für die Genehmigungen ist der Fachbereich Sicherheit und Ordnung. Ansprechpartner ist Jaime Zimmermann, Telefon +495242963326, E Mail ordnungsamt@rh-wd.de. Den Antrag findet man im Service Portal oder beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung.

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