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Symbolbild: Inja Pavlić, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Gütersloh: Bürgermeister Norbert »Nobby« Morkes wehrt sich

Gütersloh: Bürgermeister Norbert »Nobby« Morkes wehrt sich

Gütersloh, 13. März 2024

Der Gütsler Bürgermeister Norbert »Nobby« #Morkes lässt sich vom Bielefelder Rechtsanwalt Holger Rostek vertreten und wehrt sich gegen die seit geraumer Zeit gegen ihn vorgetragenen Vorwürfe. So wurde gegen den 1. Beigeordneten der Stadt Gütersloh unter Bezugnahme auf den neuen Paragraphen 188 des Strafgesetzbuches #Strafanzeige wegen #Verleumdung erstattet.

Paragraph 188 Strafgesetzbuch

Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, Üble Nachrede und Verleumdung

(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (Paragraph 11, Absatz 3) eine Beleidigung (Paragraph 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die #Strafe #Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen #Ebene.

(2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine #Üble #Nachrede (Paragraph 186) mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren und eine Verleumdung (Paragraph 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 5 Jahren bestraft.

#Morkes sagte dem Vernehmen nach auf einer Pressekonferenz, er habe gegenüber dem #Landrat eine Stellungnahme zu den Vorwürfen im gegen ihn laufenden Disziplinarverfahren abgegeben. Im Wesentlichen werden ihm »sexistisches Verhalten« unter anderem gegenüber Mitarbeiterinnen sowie »missbräuchliche Nutzung des Dienstfahrzeugs« vorgeworfen, die er als haltlos zurückweist.

Bis dato seien weder dem Landrat noch ihm selbst geeignete Beweise vorgelegt worden – es existiere lediglich ein »Papier mit verleumderischem Inhalt«, dessen Initiator der 1. Beigeordnete und weitere Beteiligte seien, so der Bielefelder Fachanwalt für #Strafrecht Dr. jur. Holger #Rostek. Im Rahmen des Strafverfahrens gegen den 1. Beigeordneten werden die zuständigen Behörden ermitteln und die Gegenseite soll dazu veranlasst werden, Beweise vorzutragen.

Auf der Pressekonferenz wurde ein für den Bürgermeister entlastendes Statement der portugiesischen Generalkonsulin vom 22. Februar 2024 vorgetragen, wonach der Vorwurf des »sexistischen Verhaltens« gegenüber der Konsulin haltlos sei. Darüber hinaus wurde dem Vernehmen nach ein Schreiben des Fahrers des Bürgermeisters vorgetragen, das ihn auch in der »Dienstwagenaffäre« entlasten soll. Üblicherweise werden Beweise im Rahmen eines Strafverfahrens freilich von den Ermittlungsbehörden ermittelt und gegebenenfalls im weiteren Verfahren vorgetragen. Es wird sich zeigen, ob es hier zu einer Verhandlung kommt, und ob die Gegenseite womöglich mit einer Anzeige wegen Falscher Verdächtigung kontert.

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