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Spielplatz am Titusweg. Foto: Stadt Gütersloh, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Mehr Freiraum für Jugendliche auf Spielplätzen in Gütersloh

Mehr Freiraum für #Jugendliche auf #Spielplätzen in #Gütersloh

  • #Stadtverwaltung schlägt nach 10 Jahren eine Neufassung der entsprechenden Ordnungsbehördlichen Verordnung vor

Gütersloh, 11. April 2024

Mit einer geplanten Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OBVO) soll künftig die Nutzung von Spielplätzen unabhängig vom Alter erfolgen können. #Gütersloh will die neuen Spielplatzregeln zum 1. Juni 2024 umsetzen. Die bisherige Regelung, wonach sich #Kinder und Jugendliche ausschließlich bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren auf Spielplätzen aufhalten dürfen, ist bereits seit 10 Jahren in Kraft. Am 11. April 2024 ist eine entsprechende Vorlage zur Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung veröffentlicht worden. »Mit der geplanten Neufassung der OBVO schaffen wir eine ausgewogene Regelung, die sowohl den Schutz der Anwohner als auch die Bedürfnisse Jugendlicher berücksichtigt.«

Die neue Formulierung ermöglicht es, sowohl auf Anwohnerbeschwerden über unangemessenes Verhalten auf Spielplätzen als auch auf die fehlende Verfügbarkeit geeigneter Räume in bestimmten Bereichen der Stadt für Jugendliche zu reagieren. »Die geplante Änderung soll somit dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden und allen Bürgern, auch den jüngeren, einen angemessenen Raum zur Freizeitgestaltung zu bieten.«

Die geplante Änderung geht auf einen Vorfall aus dem vergangenen Jahr zurück, bei dem Jugendliche – nach der bisher gültigen Fassung der OBVO – zu alt waren, um sich auf einem #Spielplatz aufhalten zu dürfen und ein #Bußgeld erhielten. Das ändert sich nun: In Zukunft soll die Nutzung von Spielplätzen unabhängig vom Alter erfolgen können. »Die Formulierung ist weitreichend und lässt bewusst Interpretationsspielraum offen. So wird die Nutzung von Spielplätzen dem Grunde nach geöffnet, es kann aber auch schnell nachgesteuert werden, falls es Beschwerden gibt.« Auch in der Neufassung wird darauf verwiesen, dass die Ausstattung der Spielplätze vorrangig auf #Kinder bis zum Alter von 14 Jahren ausgerichtet ist.

»Die Einbringung des Vorschlags in den Hauptausschuss am Montag, 22. April 2024, sowie in den Rat am Freitag, 3. Mai 2024, zeigt das Engagement der Stadtverwaltung für eine gerechte und sinnvolle Gestaltung des Öffentlichen Raums. Die neue Verordnung verspricht mehr Freiraum und Chancengleichheit für alle #Bürger, insbesondere für Jugendliche über 14 Jahren.«

Spielplatz am Titusweg. Foto: Stadt Gütersloh

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