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RBB 24 Recherche exklusiv – Landesrechnungshof Brandenburg: Rechtsanwaltskammer verstößt gegen Landeshaushaltsordnung

RBB 24 Recherche exklusiv – Landesrechnungshof Brandenburg: Rechtsanwaltskammer verstößt gegen Landeshaushaltsordnung

  • Experten sehen Untreue Verdacht

Berlin, 30. Mai 2024

Der #Brandenburger #Landesrechnungshof hat die »#Haushaltsführung und #Wirtschaftsführung« der #Rechtsanwaltskammer (RAK) des Landes in den Jahren 2014 bis 2022 geprüft. Der endgültige Prüfbericht liegt #RBB 24 #Recherche exklusiv vor. Zusammenfassend stellen die Prüfer unter anderem fest, dass die Haushaltsführungsordnung und Buchführungsordnung des #RAK von den »Maßgaben der Landeshaushaltsordnung« abweicht, die Haushaltspläne nicht »vollumfänglich den Anforderungen der Landeshaushaltsordnung« genügen. Bei einem Jahresabschluss stießen die Prüfer auf Rechenfehler, zudem vermissen sie bei der Buchführung und Ausgabenplanung Sorgfalt und Klarheit. Als zweifelhaft wurden erhebliche Ausgaben für »#Getränke, #Lebensmittel, Süßigkeiten, Drogerieartikel und Geschenke für ihre Angestellten« eingeschätzt.

Die Verstöße haben auch Folgen für die Mitglieder. Sie hätten es wegen der Verstöße gegen die Haushaltsführung und Buchführung schwer, einzelne Ausgabenbereiche kritisch zu prüfen.

Nach Einschätzung des Berliner #Strafrechtlers Prof. Martin Heger würde die Geschäftsführung der RAK womöglich das tatsächliche Haushaltsgeschehen verschleiern. Der Potsdamer Strafrechtler Prof. Uwe Hellmann ergänzt: »Wenn Planungen der Einnahmen und Ausgaben nicht mit der gebotenen Sorgfalt geschehen sind, unzulässige Rundungen erfolgten, Vollmachten fehlten, Buchungen ohne Belege waren, Quittungen fehlten, das Vier Augen Prinzip missachtet wurde und so weiter, dann sind das schon bedenkenswerte Verstöße gegen die Landeshaushaltsordnung.«

Nach Einschätzung von Strafrechtler Heger könnte es sich bei einigen Fällen um Untreue handeln. Im RBB #Interview sagt er: »Die Rechtsanwaltskammer hat offensichtlich auch Gelder für private Annehmlichkeiten ihrer Mitarbeiter ausgegeben. Das riecht letztlich nach Untreue, denn es ist nicht arbeitsvertraglich geschuldet, sondern es sind Zuwendungen zusätzlich zum Arbeitsentgelt, auf die kein Anspruch besteht.«

Der Präsident der RAK, Frank Engelmann, weist der Vorwurf der Untreue gegenüber dem RBB zurück. Die Vorwürfe des LRH seien von Vorstand und Geschäftsführer geprüft worden.

Das Justizministerium in Potsdam, dass die Rechtsaufsicht über die Kammer hat, teilt mit: »Die Prüfungsmitteilung wird zurzeit ausgewertet und daraufhin überprüft, ob sich für die dem Ministerium obliegende Rechtsaufsicht Handlungsbedarf ergibt.«

Am 31. Mai 2024 tagt der Vorstand der Rechtsanwaltskammer und am 14. Juni 2024 treffen sich die Mitglieder zur alljährlichen Kammerversammlung. Zu den Vorwürfen des Landesrechnungshofs schreibt Frank Engelmann, der Präsident der RAK: »Die behaupteten Verstöße gegen die Landeshaushaltsordnung sind vom Vorstand umfangreich geprüft worden; soweit der Kammervorstand sich der Rechtsansicht des Landesrechnungshofes anschließt, werden diese Vorgänge in der Kammerversammlung am 14. Juni 2024 detailliert und umfangreich vorgetragen werden.«

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