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ARAG, Düsseldorf, 5. Juni 2024
Was zählt beim Abwiegen? Nur die eigentliche Wurst oder auch die nicht essbare Hülle und Verschlussclips? Die Richter am #Oberverwaltungsgericht Münster haben laut #ARAG entschieden, dass bei der Füllmenge einer Wurst #Pelle und #Verschluss mitzählen (Aktenzeichen 4 A 779/23).
»Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OVG Münster« …