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Greenpeace und »Vier Pfoten« fordern von Bundesländern sofortiges Verbot der Anbindehaltung

#Greenpeace und »Vier Pfoten« fordern von Bundesländern sofortiges Verbot der #Anbindehaltung

  • Bundesrat stimmt über Stellungnahme zur Tierschutznovelle ab

Berlin, 5. Juli 2024

Vor der heutigen Abstimmung des Bundesrats demonstrieren Greenpeace und »Vier Pfoten« vor dem Gebäude mit 2 Meter hohen Fotowänden für ein komplettes Verbot der tierquälerischen Anbindehaltung. In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause stimmt der #Bundesrat über eine Stellungnahme zur #Tierschutznovelle ab. Er positioniert sich in der Frage, ab wann die ganzjährige Anbindehaltung verboten werden soll. Und wie Ausnahmen für saisonale Anbindehaltung aussehen könnten. Final entscheidet der Bundestag.

»Anbindehaltung verbieten, sofort!«, fordern die Protestierenden auf einem Banner. Die Fotos auf zwei Stellwänden zeigen den Unterschied zwischen idyllischer Werbung und der grausamen #Realität in der #Rinderhaltung. »Die Anbindehaltung steht symptomatisch für eine Tierschutzgesetznovelle, die im Laufe des Gesetzgebungsprozesses immer weiter entkernt wurde. Längere Umsetzungsfristen und Sonderregelungen spielen dabei der Agrarlobby in die Karten«, sagt Karina Omelyanovskaya, Kampagnenverantwortliche bei Vier Pfoten. »Vor allem die ganzjährige Anbindehaltung ist nicht mehr tragbar, sie verstößt gegen das Tierschutzgesetz«, sagt Lasse van Aken, Greenpeace Landwirtschaftsexperte. »In der Agrarpolitik wird gerne der politische Taschenspielertrick extrem langer Übergangsfristen angewandt. Wir fordern, die tierschutzwidrige Anbindehaltung sofort zu verbieten. Der Bundesrat sollte sich hier klar positionieren.«

Neues #Tierschutzgesetz soll weitreichende Verbesserungen enthalten

Angebunden gehaltene Kühe können sich kaum bewegen, sind verdreckt, weisen oft Hautschäden auf, kommen schlecht an Tränken und stehen teilweise durchgehend mit dem Kopf zu einer Stallwand. Die #Kühe leiden. Ein Rechtsgutachten im Auftrag von Greenpeace zur Haltung von Milchkühen kommt unter anderem zu dem Schluss, dass die Anbindehaltung gegen die zentrale Norm des Paragraphen 2 Tierschutzgesetzes (»TierSchG«) verstößt und den Strafbestand des Paragraphen 17 »TierSchG« erfüllen kann. Bislang fehlen Mindestanforderungen, die die Haltung von Milchkühen gesetzlich regeln. »Wir brauchen ein Tierschutzgesetz, das nicht die Interessen der Wirtschaft, sondern die der Tiere schützt. Deswegen erwarten wir auch vom Bundesrat eine starke Stellungnahme inklusive der Forderung nach weitreichenden Verbesserungen im Sinne der Tiere«, sagt Omelyanovskaya. Neben Greenpeace und »Vier« Pfoten beteiligen sich noch weitere Organisationen an dem Protest: Bund für Umwelt und #Naturschutz Deutschland (BUND), #Foodwatch, Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner, #PEta Deutschland, »Provieh«.

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