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Foto: Magda Ehlers, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Schertz Bergmann Rechtsanwälte: Presseerklärung zu Till Lindemann

Schertz Bergmann Rechtsanwälte: Presseerklärung zu Till Lindemann

  • Schertz Bergmann erwirkt für Till Lindemann eine weitere einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg gegen den #NDR #Podcast »Rammstein – Row Zero«, nunmehr gegen Folge 1

Berlin, 7. August 2024

Seit dem 15. Mai 2024 veröffentlicht der Norddeutsche Rundfunk (NDR) den gemeinsam mit der Süddeutschen #Zeitung produzierten, 4 teiligen Podcast »Rammstein – Row Zero«. Zunächst mussten sämtliche 4 Teile des Podcasts schon wegen der Verletzung von Urheberrechten längere Zeit offline genommen werden. »Hiernach hatten wir für Till Lindemann wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 24. Juli 2024 in Bezug auf Folge 2 des Podcasts erwirkt (siehe hierzu die Presseerklärung vom 26. Juli 2024).«

»Nunmehr konnten wir eine weitere einstweilige Verfügung gegen den NDR durchsetzen. Betroffen ist Folge 1 des Podcasts. Mit Beschluss vom 1. August 2024 (Aktenzeichen 324 O 306/24 ) hat das Landgericht Hamburg dem NDR untersagt, den Verdacht zu erwecken und/oder erwecken zu lassen, Till Lindemann habe sexuelle Handlungen an einer Frau, die im Podcast mit ›Cynthia A.‹ bezeichnet wird, ohne deren Zustimmung und gegen deren erkennbaren Willen vorgenommen. Das Gericht teilt unsere Auffassung, dass ein entsprechender Verdacht erweckt werde. Die Verdachtserweckung sei unzulässig, da es an dem für die Veröffentlichung notwendigen Mindestbestand an Beweistatsachen fehle. Zusätzlich wurden dem NDR 2 falsche Tatsachenbehauptungen untersagt.«

Mittlerweile sind gegen den NDR im Zusammenhang mit seiner Berichterstattung auf www.tagesschau.de (Artikel vom 2. Juni 2023 und 17. Juli 2023) und in den Folgen 1 und 2 des Podcasts »Rammstein – Row Zero« 4 einstweilige Verfügungen des Landgerichts Hamburg wegen unzulässiger Verdachtsberichterstattung ergangen. Gerichtsanhängig sind zudem zwei weitere Verfügungsanträge, die die Folgen 3 und 4 betreffen. In diesen Verfahren stehen die Entscheidungen des Gerichts noch aus. Mehr …

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