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Gütersloh: Kreisausschuss – »Dritter Standort nicht verantwortbar«

Gütersloh: Kreisausschuss – »Dritter Standort nicht verantwortbar«

Gütersloh, 24. September 2024

Die Regionalstelle in Halle (Westfalen) wird nach einer Umplanung durch das Architekturbüro Brüchner Hüttemann Pasch mit einem zweiten, aber außenliegenden Treppenhaus gebaut. Da die Planung es nicht zuließ, dafür die Grundfläche zu verkleinern, entstehen rund 40 Quadratmeter mehr Nutzfläche auf den beiden Etagen. Mehrkosten von rund 120.000 Euro entstehen durch die Umplanung. Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am Montag, 23. September, einstimmig für diesen Vorschlag der Verwaltung votiert.

In der Sitzung stimmten die 16 Politiker über zahlreiche Vorlagen ab, die zuvor bereits in den Fachausschüssen behandelt worden waren. Breit diskutiert wurde der Antrag der Stadt #Halle (#Westfalen), aus der städtischen #Gesamtschule einen 3. Standort der Peter August Böckstiegel Gesamtschule zu machen. Das soll laut Antrag dann greifen, wenn die notwendige Zahl von 100 Anmeldungen für den 5. Jahrgang weiterhin nicht erreicht wird. Wie auch im Ausschuss für #Bildung, #Kultur und #Sport wurde der Antrag abgelehnt. Der Kreis Gütersloh ist Träger der #Peter #August #Böckstiegel #Gesamtschule. Unter anderem weil es kaum vorstellbar sei, wie eine Schule mit drei, jeweils 10 Kilometer voneinander entfernten Standorten zu organisieren sei, lehnt die Kreisverwaltung den Antrag aus Halle (Westfalen) ab. Kreisdirektorin Susanne Koch betonte, dass man die Variante intensiv geprüft habe, dass eine solche Lösung aber für die bestehende Schule in Kreisträgerschaft nicht verantwortbar wäre.

Nicht realisiert wird der Umbau des Medienzentrums zu einer interaktiven Medienwerkstatt. Damit bestätigte der Kreisausschuss das Votum des Fachausschusses – das wieder nicht einmütig war: Fünf Gegenstimmen (»Grüne«, #SPD) bei 11 Ja Stimmen (CDU, FWG/UWG, FDP, »AFD«). Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, den nach Umplanung deutlich teurer gewordenen Umbau derzeit nicht umzusetzen. Bestätigt wurde – bei einer Gegenstimme (FWG/UWG) und einer Enthaltung (»AFD«) die höhere finanzielle Unterstützung für die »Musikschule für den Kreis Gütersloh« sowie für die #Musikschule Halle. Beide Schulen hatten Unterstützung beantragt, da das so genannte Herrenberg Urteil künftig eine Beschäftigung von Honorarkräften mehr oder weniger unmöglich macht. Das verursacht höhere Kosten. 

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