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Foto: Joel Alencar, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Rechtsgutachten für ein Recht auf analoges Leben veröffentlicht

Rechtsgutachten für ein Recht auf analoges Leben veröffentlicht

  • Eindeutiges juristisches Gutachten stärkt #Digitalcourage im Kampf um eine Grundgesetzänderung

Bielefeld, 11. Dezember 2024

Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11. Dezember 2024 auf Initiative des Vereins #Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde. Es sei »geboten, ein umfassendes und übergeordnetes ›Recht auf analoge Teilhabe‹ normativ festzuschreiben«, schlussfolgert das Gutachten. Erst wenn eine eindeutige rechtliche Regelung besteht, könne verhindert werden, dass Personen ohne Internetzugang oder #Smartphone vom Kauf der Sparpreistickets der #Bahn ausgeschlossen sind, ihr Paket nicht mehr aus der Packstation bekommen oder bestimmte Kulturveranstaltungen nicht besuchen können.

»Wir verfolgen das Thema Digitalzwang schon sehr lange«, sagt Rena Tangens von Digitalcourage. »Dieses juristische Gutachten bestärkt uns in unserem Bestreben, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang im Grundgesetz zu verankern.« Zu diesem Zweck hat Digitalcourage eine Petition gestartet, mit der Forderung, dass Artikel 3 des #Grundgesetzes entsprechend ergänzt wird. Diese Petition kann auf der Website digitalcourage.de unterzeichnet werden. »Jede Änderung des Grundgesetzes benötigt im Bundestag und im Bundesrat jeweils eine Zweidrittelmehrheit. Deshalb hilft jede Stimme, die Abgeordneten zu überzeugen, dass Digitalzwang alle Bürgerinnen und Bürger betrifft«, erläutert Rena Tangens.

Auch das ausführliche Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise leistet Überzeugungsarbeit und liefert fundierte Argumente. Dabei wird ausführlich dargelegt, in welchen öffentlichen und privaten Bereichen bereits Digitalzwang besteht und wie dies bestimmte Personengruppen von der Teilhabe ausschließt. Es wurde aus europa und verfassungsrechtlicher Sicht untersucht, ob und wann ein Recht auf analoge Alternativen besteht. Das Gutachten kommt zu einem klaren Ergebnis: Das Recht auf #Datenschutz, das #Diskriminierungsverbot, die staatliche Schutzpflicht gegenüber #Behinderten, #Senioren oder sozial Benachteiligten, der Anspruch auf Daseinsvorsorge, aber auch das Recht auf #Informationsfreiheit und #Meinungsäußerung, demokratische Transparenz sowie das Rechtsstaatsprinzip begründen, dass die Forderung nach analogen Alternativen aus dem #Grundgesetz und der EU Grundrechte #Charta abgeleitet werden kann.

Grundsätzlich steht Digitalcourage der #Digitalisierung sehr positiv gegenüber. Doch die von »Digitalminister« Volker Wissing zuletzt offensiv proklamierte »digital only« Strategie für Unternehmen und Verwaltung hält der Verein für den falschen Weg. Dadurch würden Menschen diskriminiert, die sich digitale Endgeräte oder entsprechende Anschlüsse nicht leisten können, die nicht über die nötigen Kenntnisse verfügen oder sie aufgrund von Beeinträchtigungen gar nicht nutzen können. Aber auch Personen, die aus guten Gründen bestimmte Anwendungen oder Geräte nicht nutzen möchten, würden ausgeschlossen. »Ein Eintreten gegen #Digitalzwang ist auch ein Akt der Solidarität mit diesen Gruppen in unserer Gesellschaft«, meint Rena Tangens.

Digitalcourage

Der gemeinnützige Verein Digitalcourage setzt sich seit 1987 für eine lebenswerte Welt im digitalen Zeitalter ein. Wir klären auf durch Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und charmante Aktionen, organisieren #Advocacy, Beratung und datenschutzfreundliche Infrastruktur und führen Klagen und Verfassungsbeschwerden. Seit 2000 organisieren wir die jährliche Verleihung der BigBrotherAwards. Digitalcourage ist unabhängig und finanziert sich durch Fördermitgliedschaften und private Spenden.

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